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Befristungsrecht ist Unionsrecht, geht in Deutschland jedoch in erster Linie auf die Rechtsprechung des BAG zurück, welches schon vor der Kodifizierung durch das TzBfG Grundsätze für die Rechtmäßigkeit und die Kontrolle befristeter Arbeitsverträge entwickelte. Deren Gemeinsamkeit mit der gesetzlichen Grundlage ist das Erfordernis eines sachlichen Grundes für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Vor dem Hintergrund, dass das TzBfG auf einer Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner beruht, stellt sich indes die Frage, ob für die Auslegung des Begriffes des sachlichen…mehr

Produktbeschreibung
Befristungsrecht ist Unionsrecht, geht in Deutschland jedoch in erster Linie auf die Rechtsprechung des BAG zurück, welches schon vor der Kodifizierung durch das TzBfG Grundsätze für die Rechtmäßigkeit und die Kontrolle befristeter Arbeitsverträge entwickelte. Deren Gemeinsamkeit mit der gesetzlichen Grundlage ist das Erfordernis eines sachlichen Grundes für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages. Vor dem Hintergrund, dass das TzBfG auf einer Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner beruht, stellt sich indes die Frage, ob für die Auslegung des Begriffes des sachlichen Grundes i.S.d. Paragraphen 14 Abs. 1 TzBfG noch dieselben Grundsätze gelten können. Im Mittelpunkt der Ausarbeitung steht daher die Frage nach der unionsrechtskonformen Auslegung und Anwendung deutschen Rechtes. Hier bilden die Grundsätze, die der EuGH zu der Rechtssache Kücük entwickelt hat, den Ausgangspunkt für eigene Überlegungen der Autorin.
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Autorenporträt
Katharina Loth studierte von 2006 bis 2011 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Seit 2008 war sie dort bis zu ihrer Promotion am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt. Die von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis betreute Arbeit wurde im August 2014 fertig gestellt. Seit November 2014 ist die Autorin Rechtsreferendarin im Bezirk des Kammergerichts Berlin.