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Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt.Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen:Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU…mehr

Produktbeschreibung
Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt.Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen:Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und PrivatlebenSchwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG beiNachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer ProbezeitErsuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des ArbeitgebersAnspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der ArbeitszeitFolgen unwirksamer Befristungenauflösend bedingten ArbeitsverhältnissenInformationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätzesowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG.Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt.