Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zukunftsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes hängt maßgeblich von seinen Innovationsleistungen ab. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, mit welchen Rahmenbedingungen forschende Unternehmen bestmöglich unterstützt werden können. Die deutsche Bundesregierung adressiert die Frage mit der Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG). In Ergänzung zur bestehenden Projektförderung wurde zum ersten Januar 2020 eine steuerliche Förderung mit Rechtsanspruch für alle beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, ihrer Rechtsform und unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Betätigung eingeführt – die sogenannte Forschungszulage. Die Einführung des Forschungszulagengesetzes ist der Versuch der Bundesregierung, verstärkte Anreize für Forschungs- und Entwicklung (FuE) in Deutschland zu schaffen. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab dafür zu sorgen, dass der Anschluss an internationale Entwicklungen aus steuer- und wirtschaftspolitischer Sicht nicht verpasst wird. Viele große Industriestaaten wie die USA, China, Japan, Frankreich und Großbritannien finanzieren die Investition in FuE von Unternehmen bereits seit Jahren über steuerliche Maßnahmen, wodurch zusätzliche Investitions- und Innovationsanreize gesetzt werden. Daher überrascht, dass Deutschland als nahezu einzige Industrienation auf eine steuerliche Förderung von FuE bisher verzichtet hat. Diese Lücke versucht der Gesetzgeber mit dem FZulG bzw. mit der Forschungszulage zu schließen um kurz- bis mittelfristig in die Spitzengruppe aufzuschließen und für gleiche Standortbedingungen zu sorgen.