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Gegenstand der Arbeit ist die Frage, wie ein hinreichender Individualrechtsschutz im europäisierten Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten gewahrt werden kann. Das Auslieferungsverfahren von Deutschland mit den USA wird daraufhin untersucht, wann eine Auslieferung unter Berufung auf eine drohende grundrechtswidrige Behandlung nach erfolgter Auslieferung abgelehnt werden kann. Die in den Auslieferungsverträgen geregelten Ablehnungsgründe hinterlassen eine Schutzlücke. Diese führt zu einem Konflikt zwischen den Auslieferungspflichten gegenüber den USA und den Individualrechten des…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die Frage, wie ein hinreichender Individualrechtsschutz im europäisierten Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten gewahrt werden kann. Das Auslieferungsverfahren von Deutschland mit den USA wird daraufhin untersucht, wann eine Auslieferung unter Berufung auf eine drohende grundrechtswidrige Behandlung nach erfolgter Auslieferung abgelehnt werden kann. Die in den Auslieferungsverträgen geregelten Ablehnungsgründe hinterlassen eine Schutzlücke. Diese führt zu einem Konflikt zwischen den Auslieferungspflichten gegenüber den USA und den Individualrechten des Auszuliefernden, weil deutsche Behörden nicht die Hand zu Grund- und Menschenrechtsverletzungen nach erfolgter Auslieferung reichen dürfen. Auf der Grundlage der verschiedenen Rechtsebenen und der Grundrechtsbindungen deutscher Justizbehörden wird eine Ablehnungsklausel zugunsten von Unionsgrundrechten entworfen, die in Auslieferungsübereinkommen der EU mit Drittstaaten aufgenommen werden sollte.
Autorenporträt
Sandra Petry studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Von 2016 bis 2017 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der WWU Münster (Prof. Dr. Bettina Weißer). Von 2017 bis 2020 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für ausländisches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln (Prof. Dr. Bettina Weißer) und wurde dort 2020 promoviert. Inzwischen ist sie Rechtsreferendarin beim Landgericht Düsseldorf.