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Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland wurde ohne hinreichende Prüfung und Debatte schnell eingeführt, um die Allgemeinheit vor der Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten durch gefährliche Straftäter zu schützen. Im Vergleich zu den USA und Südkorea sind die Vorschriften zum Datenschutz hinsichtlich der EAÜ in Deutschland strenger. Zudem ist unter den drei Ländern in Deutschland die Dauer der EAÜ auch am kürzesten. Da die EAÜ jedoch unabhängig vom Willen der Überwachten nach Verbüßung ihrer Strafen zwangsweise angeordnet wird, stellt sich in allen drei Ländern…mehr

Produktbeschreibung
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) in Deutschland wurde ohne hinreichende Prüfung und Debatte schnell eingeführt, um die Allgemeinheit vor der Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten durch gefährliche Straftäter zu schützen. Im Vergleich zu den USA und Südkorea sind die Vorschriften zum Datenschutz hinsichtlich der EAÜ in Deutschland strenger. Zudem ist unter den drei Ländern in Deutschland die Dauer der EAÜ auch am kürzesten. Da die EAÜ jedoch unabhängig vom Willen der Überwachten nach Verbüßung ihrer Strafen zwangsweise angeordnet wird, stellt sich in allen drei Ländern die Frage, ob die Überwachung nicht verfassungswidrig ist. In der vorliegenden Arbeit wird vorgeschlagen, die Überwachten ähnlich wie bei einer Sicherungsverwahrung als Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit aufzufassen. Damit soll die Belastung der Überwachten minimiert werden. Durch staatliche Hilfe zur sozialen Wiedereingliederung sollen sie möglichst vollständige Freiheit im Alltagslebenohne EAÜ zurückerlangen.
Autorenporträt
Jinhwan Chang studierte von 1998 bis 2006 Germanistik und Jura an der Korea Universität in Seoul und erwarb das Bachelor-Diplom. Dort nahm er 2007 das Studium zum »Master of Law« (LL.M.) mit Schwerpunkt im Strafrecht auf. Während des Magisterstudiums studierte er als Austauschstudent mit Finanzierung durch ein Baden-Württemberg-Stipendium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Im Jahr 2019 wurde er dort als Stipendiat des DAAD unter der Betreuung von Herrn Prof. Hans Jörg Albrecht vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg promoviert. Seit 2020 arbeitet er als Dozent an der Korea Universität.