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Die Arbeit untersucht zuerst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und sodann das Verhältnis zum Digital Services Act (DSA). Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass viele gepostete Inhalte strafbar sind und effektiver gemeldet und auch strafrechtlich leichter verfolgbar gemacht werden müssen. Während das NetzDG mit konkreten Straftatbeständen klare Vorgaben für soziale Netzwerke macht, greift der DSA den Ansatz wieder auf: Für Hostingdiensteanbieter besteht nach Art. 18 Abs. 1 DSA eine Meldepflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden für Inhalte, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat,…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht zuerst das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und sodann das Verhältnis zum Digital Services Act (DSA). Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass viele gepostete Inhalte strafbar sind und effektiver gemeldet und auch strafrechtlich leichter verfolgbar gemacht werden müssen.
Während das NetzDG mit konkreten Straftatbeständen klare Vorgaben für soziale Netzwerke macht, greift der DSA den Ansatz wieder auf: Für Hostingdiensteanbieter besteht nach Art. 18 Abs. 1 DSA eine Meldepflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden für Inhalte, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer/mehrerer Person(en) darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte. Damit geht die europäische Meldepflicht deutlich weiter, bleibt für die Anwendung jedoch zu unbestimmt. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Verknüpfung von deutschem und europäischem Recht erforderlich ist, um eine effektive Lösung zu erreichen.
Autorenporträt
Marlene Einfeldt studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel - und während eines ERASMUS-Aufenthaltes auch an der Aarhus Universitet in Dänemark. Im Schwerpunkt studierte sie Kriminalwissenschaften und wurde nach ihrem Ersten Staatsexamen Ende 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Andreas Hoyer. Im Rahmen ihres Promotionsstudiums verfasste sie - mit zwei Unterbrechungen für die Elternzeit mit ihren Kindern - die vorliegende Dissertation. Seit Februar 2023 ist Marlene Einfeldt im Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.