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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eineunangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hältdie Schutzbestimmungen wenig nüchtern für "Arbeitsplatzkiller" und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass derdeutsche Kündigungsschutz zwar keine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eineunangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hältdie Schutzbestimmungen wenig nüchtern für "Arbeitsplatzkiller" und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass derdeutsche Kündigungsschutz zwar keine Arbeitsplätze schütze, wohl aber die Arbeitslosigkeitvergrößere. Dem interessierten Zeitgenossen kann nicht entgangen sein, dass derartige Kritik auffallend oft ausunternehmensnahen und wirtschaftsliberalen Kreisen verlautet. Es drängt sich demnach die Frageauf - ist es für deutsche Unternehmer wirklich so viel komplizierter, ein Arbeitsverhältnisaufzulösen, als etwa für jene in den benachbarten Ländern Europas? Keine Frage, der Rahmen einer zehnseitigen Hausarbeit ist bei weitem zu eng, um diese Frage auchnur auf der rein normativen Ebene zu beantworten. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daherneben der kurzen Darstellung des deutschen Rechts auf einen bekanntermaßen liberalenRechtskreis, die Schweiz. Frankreich, als ein Land, dem eine hohe Regelungsdichte zugeschriebenwird, beziehe ich ebenfalls mit ein. Über den Vergleich des "Law in the books" hinaus müssen in jedem Fall historische undgesellschaftliche Zusammenhänge wenigstens skizziert werden. Es gilt auch, das "Law in Action",also die praktische Umsetzung, in Augenschein zu nehmen. Das Ergebnis kann kein in die Tiefegehender Vergleich sein, auch wird jeweils nur der Regelfall betrachtet, seien die Ausnahmen auchnoch so interessant. Neben einer recht soliden Bestandsaufnahme des normativen Rechts wird dieArbeit auch einen Bezug zur eingangs genannten Fragestellung zu geben.