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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eine unangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hält die Schutzbestimmungen wenig nüchtern für „Arbeitsplatzkiller“ und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass der deutsche Kündigungsschutz zwar…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,3, Universität Hamburg, Veranstaltung: Internationales Arbeitsrecht I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Kündigungsschutz erhitzt die Gemüter. Ronald Pofalla etwa sieht darin eine unangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hält die Schutzbestimmungen wenig nüchtern für „Arbeitsplatzkiller“ und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass der deutsche Kündigungsschutz zwar keine Arbeitsplätze schütze, wohl aber die Arbeitslosigkeit vergrößere. Dem interessierten Zeitgenossen kann nicht entgangen sein, dass derartige Kritik auffallend oft aus unternehmensnahen und wirtschaftsliberalen Kreisen verlautet. Es drängt sich demnach die Frage auf – ist es für deutsche Unternehmer wirklich so viel komplizierter, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen, als etwa für jene in den benachbarten Ländern Europas? Keine Frage, der Rahmen einer zehnseitigen Hausarbeit ist bei weitem zu eng, um diese Frage auch nur auf der rein normativen Ebene zu beantworten. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher neben der kurzen Darstellung des deutschen Rechts auf einen bekanntermaßen liberalen Rechtskreis, die Schweiz. Frankreich, als ein Land, dem eine hohe Regelungsdichte zugeschrieben wird, beziehe ich ebenfalls mit ein. Über den Vergleich des „Law in the books“ hinaus müssen in jedem Fall historische und gesellschaftliche Zusammenhänge wenigstens skizziert werden. Es gilt auch, das „Law in Action“, also die praktische Umsetzung, in Augenschein zu nehmen. Das Ergebnis kann kein in die Tiefe gehender Vergleich sein, auch wird jeweils nur der Regelfall betrachtet, seien die Ausnahmen auch noch so interessant. Neben einer recht soliden Bestandsaufnahme des normativen Rechts wird die Arbeit auch einen Bezug zur eingangs genannten Fragestellung zu geben.