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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel des EBR ist in der Sache vergleichbar mit dem des deutschenBetriebsrates. Ein Betriebsrat ist ein betriebsverfassungsrechtlichorganisiertes Mitbestimmungsorgan, welches die Rechte derArbeitnehmer stärken und ein besseres Verhältnis bei derMachtverteilung in Unternehmen sicherstellen soll. Jedoch obliegtdem EBR überwiegend eine anhörungs- und informationsrechtlicheFunktionalität. Diese…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,7, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel des EBR ist in der Sache vergleichbar mit dem des deutschenBetriebsrates. Ein Betriebsrat ist ein betriebsverfassungsrechtlichorganisiertes Mitbestimmungsorgan, welches die Rechte derArbeitnehmer stärken und ein besseres Verhältnis bei derMachtverteilung in Unternehmen sicherstellen soll. Jedoch obliegtdem EBR überwiegend eine anhörungs- und informationsrechtlicheFunktionalität. Diese beschränken sich zudem auf Unternehmen, diein mindestens zwei Mitgliedsstaaten (MS) aktiv sind und eine Quoteder Mitarbeiterzahlen erfüllen. Der EBR als Mitbestimmungsgremiumist nicht die einzige Möglichkeit für eine Beteiligung der Arbeitnehmer. Sie können ebenso ein ähnlich strukturiertes Organgründen, welches die gleichen Wirkungen wie ein EBR entfaltet.Der EBR wird grundsätzlich zwar von Mitarbeitern einesUnternehmens oder einer Unternehmensgruppe zusammengestellt,allerdings werden diese Arbeitnehmer aus den verschiedenstenLändern entsandt. Mit der Vielfalt der vertretenen Länder sinddurchaus unterschiedliche Interessen der Mitglieder verbunden.Praktisch relevant wird der Aspekt der jeweiligen Herkunft jedoch erstdann, wenn Standards einer Nation durch die Mitwirkung im EBRauch für Mitarbeiter andere Nationen gelten sollen. Eine aus deutscherSicht übliche 38 Stunden Woche ist nicht automatisch auch antraditionelle Arbeitszeitstrukturen von Arbeitnehmern in denNiederlanden (34,3) oder Bulgarien (41,7) gebunden. Einezahlenmäßige Überlegenheit einer Nation im EBR kann demnachtraditionelle und gesellschaftlich gewachsene Strukturen zumDesinteresse anderer Arbeitnehmer verändern. Daraus resultiert dieFrage, ob Arbeitnehmergruppen eines Landes sich denunterschiedlichen Interessen anderer Arbeitnehmergruppenunterwerfen müssen oder ob auch Minderheiten mit ihren Meinungenmaßgeblich die Entscheidungen des EBR mitgestalten können.Im Verlauf der Hausarbeit wird die Entstehung des EBR mit Hilfe desBesonderen Verhandlungsgremium (BVG) und dessenZusammensetzung dargestellt, um zu verdeutlichen, vor welchenpraktischen Problemen die EU bei der Vorgabe für die Entsendungder Vertreter steht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei aufnationale Unterschiede gelegt, welche die gleichmäßige Verteilungfördern aber auch gefährden können. Hierzu werdenHandlungsempfehlungen zu einer veränderten Rechtsetzung abgegeben. Nachfolgend werden die Unterschiede bei derKonstitution des EBR zum BVG und die daraus entstehendenSchwierigkeiten dargestellt.