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Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und damit auch die Möglichkeiten Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen. VwVfG, AO und SGB X sind durch die ausdrückliche Regelung der Vollautomation teilweise angepasst worden. Vor diesem Hintergrund erschließt die Arbeit die Gesamtheit der automationsbezogenen Vorschriften aller drei Verfahrensordnungen systematisch und arbeitet rechtspolitischen Änderungsbedarf heraus. Im Schwerpunkt befasst sich die Arbeit mit dem Verhältnis von automatisiert erlassenen Verwaltungsakten und Spielräumen und zeigt auf, dass der automatisierte Erlass von…mehr

Produktbeschreibung
Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant und damit auch die Möglichkeiten Verwaltungsakte automatisiert zu erlassen. VwVfG, AO und SGB X sind durch die ausdrückliche Regelung der Vollautomation teilweise angepasst worden. Vor diesem Hintergrund erschließt die Arbeit die Gesamtheit der automationsbezogenen Vorschriften aller drei Verfahrensordnungen systematisch und arbeitet rechtspolitischen Änderungsbedarf heraus. Im Schwerpunkt befasst sich die Arbeit mit dem Verhältnis von automatisiert erlassenen Verwaltungsakten und Spielräumen und zeigt auf, dass der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten auch beim Bestehen eines Spielraums im Grundsatz zulässig ist. Unzulässig wird der Einsatz erst, wenn möglicherweise besondere Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Eine einzelfallbezogene Spielraumausübung übersteigt auch die gegenwärtigen technischen Möglichkeiten. Allerdings deutet der Einsatz von LLMs die Möglichkeit der Überwindung auch dieser technischen Grenze an.
Autorenporträt
Daniel Busche studierte von 2009 bis 2015 Rechtswissenschaften an der WWU Münster und der Universität Lissabon. Anschließend absolvierte er sein Rechtsreferendariat am Landgericht Münster mit Stationen u. a. an der Deutschen Botschaft in Washington D.C. und dem Bundesverfassungsgericht. Von Dezember 2017 bis März 2018 sowie von Oktober 2022 bis September 2023 war er in einer Großkanzlei in Düsseldorf in Voll- bzw. Teilzeit tätig. Seit April 2018 ist er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für öffentliches Recht (Prof. Dr. Lothar Michael) der HHU Düsseldorf beschäftigt.