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Unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.
Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der
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Produktbeschreibung
Unter Berufung auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen von Rechtssatzverfassungsbeschwerdeverfahren gegen Parlamentsgesetze zuletzt zunehmend auf eine vorrangige verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage verwiesen. Die Zuständigkeitsverteilung unter den Gerichtsbarkeiten bleibt in dieser Beziehung im Einzelnen unklar, was jüngst etwa die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur »Bundesnotbremse« im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie veranschaulicht haben.

Die Untersuchung widmet sich insoweit der Frage der Abgrenzung von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichem Rechtsschutz. Ausgehend von einer institutionellen Grundperspektive wird die Entwicklung der hier wesentlichen Rechtsprechungslinie nachgezeichnet und einer rechtssystematischen Bewertung zugeführt. Dabei werden die Auswirkungen auf das institutionelle Verhältnis zwischen den Gerichtsbarkeiten beleuchtet und rechtspraktische Erwägungen angestellt.
Autorenporträt
Tobias Klatt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Zusatzausbildung und dem Schwerpunkt »Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht«. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er am Oberlandesgericht Oldenburg. Anschließend nahm er ein Promotionsstudium unter Betreuung von Herrn Prof. Dr. Hinnerk Wißmann an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf. Promotionsbegleitend war er bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf beschäftigt, bei der er seit Abschluss der Promotion als Rechtsanwalt im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig ist.
Rezensionen
»Es bedarf keiner großen Phantasie, um vorherzusagen, dass die von Klatt behandelten Fragen auch künftig das Bundesverfassungsgericht und die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschäftigen werden. Seine Dissertation wird dabei ein zuverlässiger Ratgeber und Wegweiser sein.« Andreas Becker,in: Deutsches Verwaltungsblatt, 23/2023