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Die Verfügungen der Bundesnetzagentur in der Entgeltregulierung betreffen neben den Netzbetreibern auch Wettbewerber und Endnutzer als Dritte. Für ihre Rechts- und Interessendurchsetzung ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Regulierungsmaßnahmen essenziell. Wesentliche Erkenntnisse für den Drittschutzumfang liefert eine Untersuchung der prozessualen Ausgestaltung der Rechtsbehelfsbefugnis und des subjektiven gerichtlichen Kontrollumfangs. Die Arbeit vergleicht das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und den materiellen Ansatz des Telekommunikationsrechts.…mehr

Produktbeschreibung
Die Verfügungen der Bundesnetzagentur in der Entgeltregulierung betreffen neben den Netzbetreibern auch Wettbewerber und Endnutzer als Dritte. Für ihre Rechts- und Interessendurchsetzung ist die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Regulierungsmaßnahmen essenziell. Wesentliche Erkenntnisse für den Drittschutzumfang liefert eine Untersuchung der prozessualen Ausgestaltung der Rechtsbehelfsbefugnis und des subjektiven gerichtlichen Kontrollumfangs. Die Arbeit vergleicht das verfahrensrechtlich geprägte Modell des Energierechts und den materiellen Ansatz des Telekommunikationsrechts. Anhand einer Prüfung der Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht wird ermittelt, welches Referenzgebiet sich als vorzugswürdig erweist. Während gegen die energierechtlichen Regelungen insoweit Bedenken bestehen, überzeugen die telekommunikationsrechtlichen Vorschriften durch ihre inhaltliche Nähe zum Unionsrecht und die passgenaue Abbildung der Gewährleistungen der Rechtsschutzgarantie.
Autorenporträt
Christine Basar studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Im Anschluss an das Referendariat in Würzburg mit Station im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz begann sie ihr Dissertationsvorhaben und war als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Großkanzlei tätig. Seit 2019 ist sie Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf.