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Die Insolvenz eines tarifgebundenen Arbeitgebers wirft zahlreiche Fragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten auf, vor allem im Insolvenz- und Tarifvertragsrecht, aber auch im Arbeitsvertrags- und Verbandsrecht. Keines dieser Rechtsgebiete enthält ein umfassendes Regelungsregime für die Insolvenz eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Die Rechtsgebiete sind insofern auch nicht aufeinander abgestimmt. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers auf die Tarifverträge sowie die - die Tarifbindung begründende - Verbandsmitgliedschaft und…mehr

Produktbeschreibung
Die Insolvenz eines tarifgebundenen Arbeitgebers wirft zahlreiche Fragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten auf, vor allem im Insolvenz- und Tarifvertragsrecht, aber auch im Arbeitsvertrags- und Verbandsrecht. Keines dieser Rechtsgebiete enthält ein umfassendes Regelungsregime für die Insolvenz eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Die Rechtsgebiete sind insofern auch nicht aufeinander abgestimmt. Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Arbeitgebers auf die Tarifverträge sowie die - die Tarifbindung begründende - Verbandsmitgliedschaft und berücksichtigt dabei das Zusammenspiel der nicht aufeinander abgestimmten Rechtsgebiete. Nach einer Einführung in die insolvenz- und tarifvertragsrechtlichen Grundlagen wird gezeigt, dass sich die Insolvenzeröffnung grundsätzlich nicht auf die Tariffähigkeit des einzelnen Arbeitgebers oder den Arbeitgeberverband auswirkt. Ebenso wenig führt die Insolvenzeröffnung zur Beendigung des Tarifvertrags oder zur Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. Schwerpunkt der Arbeit ist daher einerseits die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Tarifvertrag in der Insolvenz des Arbeitgebers beendet oder angepasst werden kann und andererseits, wer die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband beenden und wer bei Fortsetzung der Mitgliedschaft die Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen kann.
Autorenporträt
Laura Adjan studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg, schloss 2017 ihren Mastes of Laws an der UTS (Sydney) ab und war von 2018 bis 2020 Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht München. Im Anschluss daran verfasste sie ihre Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München, bei dem sie auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Im Mai 2023 wurde Laura Adjan promoviert. Seit April 2023 ist sie als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht bei der Kanzlei Noerr in München tätig.