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Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Die Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge.
Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte für Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifverträge privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenüber sind
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Produktbeschreibung
Es ist seit langer Zeit anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Die Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge.

Die Arbeit beantwortet die Forschungsfragen differenziert. Die Gerichte für Arbeitssachen sind weder aufgrund des nationalen Rechts noch des Unionsrechts verpflichtet, Tarifverträge privater Tarifvertragsparteien richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Demgegenüber sind Tarifverträge staatlicher Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmerseite richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden. Abschließend beleuchtet die Arbeit den Richtlinieneinfluss in Konstellationen, in denen die Exekutive die Geltung tarifvertraglicher Regelungen erstreckt - also den Einfluss auf allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Rechtsverordnungen, die auf Grundlage von
Autorenporträt
Matthias Münder studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Boston University School of Law, USA. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen arbeitete er von Januar 2015 bis Juni 2020 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Während dieser Zeit entstand die von Prof. Jacobs betreute Dissertation. Seit Februar 2020 absolviert Münder den juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und am Landesarbeitsgericht Hamburg.
Rezensionen
»Münder gelingt es, breit diskutierte Vorfragen so zu erfassen, dass sie Vorfragen seines eigentlichen Themas bleiben. Sein Fußnotenapparat lässt erkennen, wie intensiv er sich mit Rechtsprechung und Literatur zu den jeweiligen Einzelfragen auseinandergesetzt hat. Münder nimmt dem Lesenden, dem Detailkenntnisse in dem einen oder anderen Bereich fehlen, so sehr viel Arbeit ab und schafft für seine Aussagen zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen ein tragfähiges Fundament. Er hat gezeigt, wie vielschichtig die Fragestellung ist und dass es einer Auseinandersetzung mit verschiedenen Ansätzen bedarf, um fundierte Aussagen zur richtlinienkonformen Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen machen zu können. Die Arbeit ist ein sehr lesenswerter, gewichtiger Beitrag zur bisher noch schmalen Diskussion dieses Themas.« Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou, in: Recht der Arbeit, 6/2021