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Die "Einführung in das Zollrecht" ist die Neuauflage meines Buches "Was der Kaufmann vom Zoll wissen muß". Den Anlaß dazu gibt das neue Zollgesetz vom 14. Juni 1961, das eine völlige Umwälzung des deutschen Zollrechts bedeutet mit dem Ziel, das Einfuhrzollrecht weitgehend zu vereinfachen. Diesem Zweck dient in erster Linie die gestellungsbefreite Einfuhr. Aber auch im grenzüberschreitenden Personenverkehr und bei der Zollbehandlung allgemein sind Verein fachungen eingetreten, durch die eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens ermöglicht ist. Die Erfassung des Zollrechts ist heute…mehr

Produktbeschreibung
Die "Einführung in das Zollrecht" ist die Neuauflage meines Buches "Was der Kaufmann vom Zoll wissen muß". Den Anlaß dazu gibt das neue Zollgesetz vom 14. Juni 1961, das eine völlige Umwälzung des deutschen Zollrechts bedeutet mit dem Ziel, das Einfuhrzollrecht weitgehend zu vereinfachen. Diesem Zweck dient in erster Linie die gestellungsbefreite Einfuhr. Aber auch im grenzüberschreitenden Personenverkehr und bei der Zollbehandlung allgemein sind Verein fachungen eingetreten, durch die eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens ermöglicht ist. Die Erfassung des Zollrechts ist heute erschwert. Dies beruht beson ders darauf, daß die Vorgänge auf dem europäischen Markt zu berücksichtigen sind, die im Rahmen der Europäischen Gemeinschaf ten geregelt werden. Der Wissensstoff ist umfangreicher und schwie der Kreis der Interessierten größer. Deshalb konnte das Buch riger, nicht allein auf den Kaufmann abgestellt werden. Es soll jeden, der sich mit Zollfragen beschäftigen muß, in dieMaterie einführen und ihm das Eindringen in die Vorschriften des Gesetzes und seiner Durchführungsverordnungen erleichtern. Zur Beteiligung an der Herausgabe des Buches hat sich dankens werterweise Herr Regierungsrat Ernst Heimard Cludius zur Ver fügung gestellt, der als Zollreferent bei der Oberfinanzdirektion Hamburg an maßgebender Stelle mit der Praxis in Verbindung steht. Möge das Buch nicht nur dem im Außenhandel tätigen Kaufmann, sondern auch dem jungen Zollbeamten, dem Juristen und jedem am Verkehr mit dem Ausland Interessierten ein willkommener Führer sein.