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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Kündigungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der Kündigung wegen erwiesener Straftat oder schwerer Pflichtverletzung -Tatkündigung- ist seit geraumer Zeit auch die Kündigung wegen des Verdachts einer solchen Straftat oder gravie-renden Pflichtverletzung, nach ständiger Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Das Referat beleuchtet die Wirksamkeitsvoraussetzungen beider Kündigungsarten und deren Besonderheiten im Vergleich zu einander.

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Kündigungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben der Kündigung wegen erwiesener Straftat oder schwerer Pflichtverletzung -Tatkündigung- ist seit geraumer Zeit auch die Kündigung wegen des Verdachts einer solchen Straftat oder gravie-renden Pflichtverletzung, nach ständiger Rechtsprechung und Literatur anerkannt. Das Referat beleuchtet die Wirksamkeitsvoraussetzungen beider Kündigungsarten und deren Besonderheiten im Vergleich zu einander.