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Die Novellierung des 25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des 25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in 25…mehr

Produktbeschreibung
Die Novellierung des
25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des
25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in
25 Abs. 4 RStV enthaltenen Verpflichtungen - insbesondere das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Haupt- und Fensterprogrammveranstalter - die Programmfreiheit und unternehmerische Freiheit der betroffenen privaten Rundfunkveranstalter in verfassungswidriger Weise beschränkt werden.
Autorenporträt
Die Autorin: Julia Niebler wurde 1979 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1998 bis 2004 absolvierte sie ihre Referendarausbildung in München und New York. Seit 2006 arbeitet sie als Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht für das Münchner Büro einer internationalen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Rundfunkrecht, Werberecht und Jugendmedienschutz.