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Die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe i.S.v. § 43 StGB zur Bewährung gem. §§ 56 ff. StGB wird in der Praxis anders als bei Freiheitsstrafen i.S.v. § 38 StGB überwiegend abgelehnt. Dieses Ergebnis verwundert mit Blick auf die ebenfalls vorherrschende Meinung, dass es sich bei der Ersatzfreiheitsstrafe um eine echte (Freiheits )Strafe handelt. Kernstück der Arbeit bildet deshalb die Untersuchung der Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe mittels der juristischen Auslegungsmethoden. Daneben geht Marie Hädrich auf die sanktions- sowie vollstreckungsrechtlichen Probleme im…mehr

Produktbeschreibung
Die Aussetzung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe i.S.v. § 43 StGB zur Bewährung gem. §§ 56 ff. StGB wird in der Praxis anders als bei Freiheitsstrafen i.S.v. § 38 StGB überwiegend abgelehnt. Dieses Ergebnis verwundert mit Blick auf die ebenfalls vorherrschende Meinung, dass es sich bei der Ersatzfreiheitsstrafe um eine echte (Freiheits )Strafe handelt. Kernstück der Arbeit bildet deshalb die Untersuchung der Rechtsnatur der Ersatzfreiheitsstrafe mittels der juristischen Auslegungsmethoden. Daneben geht Marie Hädrich auf die sanktions- sowie vollstreckungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung und Vollstreckung der Geldstrafe i.S.v. § 40 StGB vor allem bei wirtschaftlich schwachen Straftätern ein. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Ersatzfreiheitsstrafe um eine echte Freiheitsstrafe handelt, deren Vollstreckung gem. §§ 56 ff. StGB bereits de lege lata zur Bewährung ausgesetzt werden kann, und unterbreitet einen eigenen Handlungsvorschlag.
Autorenporträt
Marie Hädrich studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität zu Jena und am Trinity College in Dublin. Während dieser Zeit war sie als studentische Hilfskraft an zwei strafrechtlichen Lehrstühlen tätig. Nach Abschluss ihres Studiums promovierte und arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Janique Brüning am Institut für Kriminalwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Februar 2020 begann sie ihr Referendariat im Landgerichtsbezirk Kiel und arbeitet nebenbei weiterhin als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Janique Brüning.