120,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenförderung im deutschen und europäischen öffentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europäischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV gekennzeichnet. Die beiden grundsätzlich getrennt voneinander funktionierenden öffentlichen Dienste übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im EÖD…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenförderung im deutschen und europäischen öffentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europäischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV gekennzeichnet. Die beiden grundsätzlich getrennt voneinander funktionierenden öffentlichen Dienste übernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im EÖD steht das Konzept des gender mainstreaming im Vordergrund, während der öffentliche Dienst Deutschlands in so gut wie allen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen durch die klassischen Formen der Frauenförderung wie Zielvorgaben in Frauenförderplänen, leistungsabhängige Vorrangregelungen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Einrichtung der Frauenbeauftragten geprägt ist. Jedoch verspricht nur das Nebeneinander von klassischer Frauenförderung und gender mainstreaming Motor der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu sein.
Autorenporträt
Die Autorin: Bettina Graue, Jahrgang 1966, studierte Jura in Bremen und war von 1993 bis 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin für öffentliches Recht der Universität Bremen. In dieser Zeit begann die Autorin mit Veröffentlichungen zur Frauenförderung und arbeitsrechtlichen Themen, nahm Lehraufträge und Seminarleitungen bei Gewerkschaften, Volkshochschulen, Universitäten und Fachhochschulen wahr. Sie arbeitete als Justizinspektorin am Amtsgericht und seit 2003 als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Arbeitsrecht an der Universität Oldenburg.
Rezensionen
"Es ist auch ein großer Wert der Arbeit, das...besonders augenfällige Zusammenspiel von Europarecht und nationalem Recht aufzuzeigen. Dies ist der Verfasserin sehr gut gelungen. Das Buch ist aber unabhängig von diesem erreichten Ziel eine hervorragende Quelle für die europarechtlichen und deutschen verfassungsrechtlichen Positionen zur Frauenförderung und zur Rechtsprechung zu dem Fragenkomplex." (Rudolf Summer, Zeitschrift für Beamtenrecht)