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Das Volk kreiert mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein unitarisches Vertretungsorgan. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG beruft sie dabei zu Vertretern des 'ganzen' Volkes. Doch wenn hiernach das 'ganze' Volk zu vertreten ist, hängt das Gelingen dieser Aufgabe nicht fundamental schon von der tatsächlichen Zusammensetzung des Parlaments ab? Unter diesen Vorzeichen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene namentlich die Geschlechterungleichheit in den Fokus der (nicht nur) rechtspolitischen Debatte gerückt. Zur Erreichung des Ziels gleicher Repräsentanz von Frauen und Männern…mehr

Produktbeschreibung
Das Volk kreiert mit der Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein unitarisches Vertretungsorgan. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG beruft sie dabei zu Vertretern des 'ganzen' Volkes. Doch wenn hiernach das 'ganze' Volk zu vertreten ist, hängt das Gelingen dieser Aufgabe nicht fundamental schon von der tatsächlichen Zusammensetzung des Parlaments ab? Unter diesen Vorzeichen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene namentlich die Geschlechterungleichheit in den Fokus der (nicht nur) rechtspolitischen Debatte gerückt. Zur Erreichung des Ziels gleicher Repräsentanz von Frauen und Männern werden im Allgemeinen »geschlechterparitätische Wahlvorschlagsregelungen« in Stellung gebracht. Die Arbeit will in diesem Kontext eine bestehende Lücke schließen. Sie konzentriert sich auf die mit Parité-Gesetzen adressierten Fragen der Demokratietheorie und schält vor dem Hintergrund der eigenständigen Bedeutung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips sowie seiner politischen Freiheits- undGleichheitsidee den Bezugspunkt demokratischer Repräsentation heraus.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität (Erste jur. Prüfung). Anschließend promotionsbegleitende Beschäftigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht ebenda, juristischer Vorbereitungsdienst am OLG Hamm (Zweite jur. Prüfung), Tätigkeiten u.a. im Bundesministerium für Gesundheit u. Lehraufträge an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Alsdann Ernennung zum Richter.
Rezensionen
»Der Autor hat die in den beiden erwähnten Verfassungsgerichts- Urteilen (und anderen Judikaten, S. 226 .) grundgelegten, naturgemäß noch recht kursorischen Argumentationslinien gekonnt und überzeugend aufgenommen, vertieft und weitergezogen und damit einen unübersehbaren und überzeugenden Referenzrahmen für künftig eventuell wieder aufflammende Parité-Diskussionen geschaffen!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 19/2023