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Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem Fall DAT/Altana vom 27. April 1999 (ZIP 1999, 1436 ff.) stehen Rechtsprechung und Literatur vor der Herausforderung, den Börsenkurs, der bis dahin als Wertmesser von Unternehmen keine Rolle gespielt hatte, bei der Ermittlung der nach
305, 320b AktG erforderlich werdenden Abfindung zu berücksichtigen. Ob und wie der Börsenkurs die Festsetzung der Abfindungshöhe beeinflussen kann, hängt dabei vor allem davon ab, welche Aussagekraft Börsenkurse haben und wann sie mit dem abzufindenden Verkehrswert von Aktien gleichgesetzt werden
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Produktbeschreibung
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in dem Fall DAT/Altana vom 27. April 1999 (ZIP 1999, 1436 ff.) stehen Rechtsprechung und Literatur vor der Herausforderung, den Börsenkurs, der bis dahin als Wertmesser von Unternehmen keine Rolle gespielt hatte, bei der Ermittlung der nach

305, 320b AktG erforderlich werdenden Abfindung zu berücksichtigen. Ob und wie der Börsenkurs die Festsetzung der Abfindungshöhe beeinflussen kann, hängt dabei vor allem davon ab, welche Aussagekraft Börsenkurse haben und wann sie mit dem abzufindenden Verkehrswert von Aktien gleichgesetzt werden können. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht neben der Darstellung der Entwicklung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und deren unmittelbare Auswirkungen auf Literatur und Rechtsprechung daher vor allem das Zustandekommen und die Einflußfaktoren des Börsenkurses. Die dargestellte Unberechenbarkeit der Kursbildung führt nach der hier vertretenen Konzeption dazu, dass eine Berücksichtigung des Börsenkurses ausscheiden muß.
Autorenporträt
Der Autor: Michael Naschke, geboren 1975 in Eisenhüttenstadt, studierte von 1995 bis 1999 an den Universitäten Frankfurt und Münster Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht. 2000 bis 2002 juristischer Vorbereitungsdienst in Braunschweig. Seit 2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt in Berlin.