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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit untersucht die Problematik von angemessenen Geschäftsführergehältern und deren Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung. Hintergrund ist derjenige, dass der Begriff der Angemessenheit an keinerlei rechtliche Tatbestände anknüpft und somit nur auf einer Einzelfallentscheidung im Rahmen einer Beweisführung rechtssicher festzustellen ist.Eine zentrale Rechtsgrundlage, auf die sich die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, AKAD University, ehem. AKAD Fachhochschule Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit untersucht die Problematik von angemessenen Geschäftsführergehältern und deren Einordnung als verdeckte Gewinnausschüttung. Hintergrund ist derjenige, dass der Begriff der Angemessenheit an keinerlei rechtliche Tatbestände anknüpft und somit nur auf einer Einzelfallentscheidung im Rahmen einer Beweisführung rechtssicher festzustellen ist.Eine zentrale Rechtsgrundlage, auf die sich die Angemessenheit der Geschäftsführergehälter bezieht, ist der § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG. Mit der allgemeinen Formulierung der Gewinnminderung beziehungsweise der verhinderten Vermögensmehrung werden unangemessene Geschäftsführergehälter als verdeckte Gewinnausschüttung darunter subsumiert. Dabei gibt die Rechtsnorm nur die Rechtsfolgen für eine vGA wieder. Lediglich die internen Verwaltungsvorschriften geben Einblicke, welche Sichtweisen über die Angemessenheit bei der Finanzverwaltung vorhanden sind.Dieses Fehlen konkreter Anhaltspunkte zur Bestimmung einer vGA beschäftigte in der Vergangenheit häufig die Rechtssprechung. Eine Verfahrungserleichterung durch Schaffung von materiell-rechtlichen Grundlagen konnte bis dato nicht erreicht werden.Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die vorherrschende Rechtsunsicherheit zu geben und Orientierungshilfen für die Gehaltsbestimmung bereitzustellen.