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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gehört zu den umstrittensten und - auch deswegen - unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts.Dies gilt sowohl für die Definition der vGA als solche, der sich bereits zahlreiche Bearbeitungen widmen, als auch und insbesondere für die Ausgestaltung des Rechtsinstituts in der Rechtspraxis. Schrittmacher der Entwicklung sind seit jeher der I. Senat des BFH, und in jüngerer Zeit der VIII. Senat des BFH,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gehört zu den umstrittensten und - auch deswegen - unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts.Dies gilt sowohl für die Definition der vGA als solche, der sich bereits zahlreiche Bearbeitungen widmen, als auch und insbesondere für die Ausgestaltung des Rechtsinstituts in der Rechtspraxis. Schrittmacher der Entwicklung sind seit jeher der I. Senat des BFH, und in jüngerer Zeit der VIII. Senat des BFH, der seine Definition der vGA von derjenigen des I. Senats abweicht, und sich teilweise bewusst von einigen vom I. Senat aufgestellten Rechtssätzen abgrenzt. Insbesondere hat der VIII. Senat deutlich gemacht, dass die vGA nach § 20 Abs. 1 EStG nicht zwingend eine vGA nach § 8 Abs. 3 KStG voraussetzt. Diese Entwicklung ist von der Finanzverwaltung bislang noch nicht aufgegriffen worden.In der Beratungspraxis ist es zum einen entscheidend, bereits im Vorfeld zu erkennen, wo ein vGA-Problem drohen könnte - und gegenzusteuern. Zum anderen muss ein bereits aufgetretenes vGA-Problem in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden, damit die Situation zutreffend eingeschätzt werden kann. Aber schon im Rahmen der Gründungsberatung ist auf mögliche vGA-Sachverhalte zu achten, denn bereits in der Gründungsverfassung einer Körperschaft können die Wurzeln für spätere vGA liegen.Die Rspr. zur vGA nach § 8 Abs. 3 KStG ist weitestgehend gefestigt. Dies führt im Regelfall zu kalkulierbaren Ergebnissen und verbessert die Steuerplanungssicherheit.Allerdings ist in Spezialgebieten eine so ausdifferenzierteKasuistik entstanden, dass eine Beratung und Gestaltung ohnehinreichende Berücksichtigung der Rspr. zur vGA zu erheblichen steuerlichen Risiken führt. Es ist allerdings nicht absehbar, dass der BFH die insoweit praktizierte enge Auslegung des hypothetischen Fremdvergleichs lockern wird.DEFINITION UND TATBESTANDSMERKMALE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.Tatbestandsmerkmal Vermögensminderung oderverhinderte Vermögensmehrung.Tatbestandsmerkmal der Veranlassung durch dasGesellschaftsverhältnis.Ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter.Fremdvergleich.RECHTSFOLGEN DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG.Rechtsfolgen der vGA auf Ebene der Gesellschaft.Rechtsfolgen der vGA auf Ebene des Gesellschafters.RÜCKGÄNGIGMACHUNG UND VERMEIDUNG VON VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.HAUPTFÄLLE DER VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN.Anstellungsvertrag.Kaufvertrag.Darlehensvertrag.Miet- und Pachtverträge.ZUSAMMENFASSUNG.