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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden, wenn sich ein Vertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter als nichtig erweist bzw. wenn sich der Geschäftsführer irrtümlich zur Geschäftsführung für verpflichtet hielt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung. Nach einer Auslegung der
677 ff. BGB unter Heranziehung der klassischen Methodenlehre kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu gescheiterten Verträgen mit
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Produktbeschreibung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auf die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden, wenn sich ein Vertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter als nichtig erweist bzw. wenn sich der Geschäftsführer irrtümlich zur Geschäftsführung für verpflichtet hielt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die kritische Auseinandersetzung mit dieser Rechtsprechung. Nach einer Auslegung der

677 ff. BGB unter Heranziehung der klassischen Methodenlehre kommt der Autor zu dem Ergebnis, daß die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu gescheiterten Verträgen mit Geschäftsbesorgungscharakter in weiten Teilen gegen anerkannte Wertungszusammenhänge des Zivilrechts verstößt. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig aufgezeigt, daß sich wertungs- und interessengerechte Ergebnisse auch ohne den Rückgriff auf die

677 ff. BGB erzielen lassen.
Autorenporträt
Der Autor: Tobias Hader, geboren 1976, studierte von 1996 bis 2001 Rechtswissenschaften an der Universität Jena. Anschließend war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte tätig. Seit Ende 2005 ist er Referendar am Landgericht Erfurt.