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Die Arbeit untersucht Große Koalitionen, insbesondere das Phänomen der qualifizierten Großen Koalition und damit zusammenhängende Verfassungsfragen. Ausgehend von der Empirie Großer Koalitionen auf Bundes- und Landesebene, skizziert die Arbeit die parlamentarischen Herausforderungen angesichts der außergewöhnlichen Mehrheitsverhältnisse, gerade im Spannungsfeld zwischen Mandatsgleichheit und Oppositionsgrundsatz. Auf dieser Grundlage werden Entscheidungen des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode unter die verfassungsrechtliche Lupe genommen.
Die Ausgestaltung parlamentarischer
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Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht Große Koalitionen, insbesondere das Phänomen der qualifizierten Großen Koalition und damit zusammenhängende Verfassungsfragen. Ausgehend von der Empirie Großer Koalitionen auf Bundes- und Landesebene, skizziert die Arbeit die parlamentarischen Herausforderungen angesichts der außergewöhnlichen Mehrheitsverhältnisse, gerade im Spannungsfeld zwischen Mandatsgleichheit und Oppositionsgrundsatz. Auf dieser Grundlage werden Entscheidungen des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode unter die verfassungsrechtliche Lupe genommen.

Die Ausgestaltung parlamentarischer Minderheitenrechte in Form von § 126a GO-BT a.F. war größtenteils verfassungswidrig; ungeachtet dessen erfüllte die Vorschrift ihre intendierte Funktion politischer Selbstbindung. Sowohl die Verlängerung der Redezeiten für die Opposition als auch die Anhebung des Oppositionszuschlages waren zulässig. Verfassungskonform war auch die Einsetzung eines Hauptausschusses, gleichwohl ein solcher sich nicht zum Untersuchungsausschuss in Verteidigungssachen konstituieren konnte.
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Autorenporträt
Simon Gelze studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Istanbul Universität. Das erste juristische Staatsexamen absolvierte er 2016. Anschließend begann er seine Promotion bei Prof. Christian Waldhoff an der Humboldt-Universität. Seine Promotion schloss er 2018 ab. Sowohl Studium als auch Promotion wurden gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung. Zwischenzeitlich arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Rechtsanwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs, die gerade für ihre Expertise im Öffentlichen Recht bekannt ist. Während seines Rechtsreferendariats am Kammergericht Berlin war er unter anderem im ersten Ausschuss des Deutschen Bundestages und am Bundesverfassungsgericht tätig. Zurzeit ist Simon Gelze als Richter am Verwaltungsgericht Berlin tätig.