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Für demokratische Rechtssysteme ist das rechtlich institutionalisierte Verfahren zentraler Baustein. Das Gesetzgebungsverfahren, dessen überragende Bedeutung sich nicht zuletzt aus der abstraktgenerellen Wirkung seines Verfahrensproduktes speist, behandelt das Grundgesetz jedoch in nur wenigen Artikeln. Zu den Folgen von Verfahrensfehlern bezieht es keine ausdrückliche Stellung. Die Arbeit nimmt sich dieser Ausgangslage an, indem sie grundlegend, insbesondere auf einem verfahrenstheoretischen Fundament, die grundgesetzlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren analysiert. In einem…mehr

Produktbeschreibung
Für demokratische Rechtssysteme ist das rechtlich institutionalisierte Verfahren zentraler Baustein. Das Gesetzgebungsverfahren, dessen überragende Bedeutung sich nicht zuletzt aus der abstraktgenerellen Wirkung seines Verfahrensproduktes speist, behandelt das Grundgesetz jedoch in nur wenigen Artikeln. Zu den Folgen von Verfahrensfehlern bezieht es keine ausdrückliche Stellung. Die Arbeit nimmt sich dieser Ausgangslage an, indem sie grundlegend, insbesondere auf einem verfahrenstheoretischen Fundament, die grundgesetzlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren analysiert. In einem zweiten Schritt wird zunächst abstrakt die Fehlerfolge eines Verfahrensfehlers im Spannungsfeld von Rechtssicherheit und Rechtmäßigkeitsrestitution hergeleitet und sodann an ausgewählten Beispielen bestimmt. Hierbei wird nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisch analysiert, sondern auch der Blick geweitet, indem der Bogen zu einer allgemeinen Fehlerfolgenlehre gespannt wird.
Autorenporträt
Jan Helbig studierte Politik, Verwaltung und Organisation an der Universität Potsdam sowie Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2019 absolvierte er das erste Staatsexamen. Neben seiner Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin war er zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, bis er Stipendiat des Elsa-Neumann-Stipendiums des Landes Berlin wurde. Seit Februar 2022 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.
Rezensionen
»Helbig hat eine - in Argumentation und Duktus - äußerst gediegene, ordentliche und absolut unprätentiöse Arbeit vorgelegt. Und obgleich er nicht so vermessen gewesen ist, sich eine regelrechte 'Gesetzgebungsfehlerlehre' anzumaßen kommt das, was er vorgelegt hat, einer solchen doch verdächtig nahe!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 4/2024