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Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des 5a zur "Übertragung von Großereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können. 5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. April 2000 wurde die Regelung des
5a zur "Übertragung von Großereignissen" in den Staatsvertrag über die Neuordnung des Rundfunkwesens vom 31. August 1991 eingefügt. Ziel dieser Regelung ist es, dass weite Teile der Bevölkerung konkrete Spitzensportereignisse im Free-TV zeitgleich empfangen können.
5a RfStV unterbindet deshalb die exklusive Ausstrahlung dieser Spitzensportereignisse im Pay-TV. Das Verständnis der Sportübertragung als kulturelles Gut bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung.
Dieser Aspekt ist dort zu berücksichtigen, wo es um die Rundfunkfreiheit als verfassungsrechtliche Grundlage des
5a RfStV geht. Ihm kommt auch im Rahmen der Vorgaben der EU (Art. 3a FsRI) sowie des Europarates (Art. 9a FsÜ) zur Ausgestaltung nationaler Fernsehschutzlisten Bedeutung zu.
Autorenporträt
Der Autor: Christopher Breith, geboren 1972 in Bonn, studierte in Marburg sowie in Bonn Rechtswissenschaften. 1997 legte er das Referendarexamen in Düsseldorf ab. Nach dem Assessorexamen war er zunächst für die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer tätig, bis er im September 2001 mit dem LL.M.-Programm an der University of Edinburgh begann.