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Weder das deutsche noch das italienische internationale Privatrecht sieht de lege lata eine wettbewerbliche Kollisionsregel vor. Daran hat weder das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zum IPR für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen von 1999 noch das italienische Gesetz zur Reform des Systems des internationalen Privatrechts von 1995 etwas geändert. Der Regelungsbedarf nimmt aber insbesondere im Hinblick auf die voranschreitende Globalisierung und die damit einhergehende Zunahme von sogenannten Multistate-Wettbewerbshandlungen, wie der Werbung im Internet, zu. Die Arbeit zeigt…mehr

Produktbeschreibung
Weder das deutsche noch das italienische internationale Privatrecht sieht de lege lata eine wettbewerbliche Kollisionsregel vor. Daran hat weder das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zum IPR für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen von 1999 noch das italienische Gesetz zur Reform des Systems des internationalen Privatrechts von 1995 etwas geändert. Der Regelungsbedarf nimmt aber insbesondere im Hinblick auf die voranschreitende Globalisierung und die damit einhergehende Zunahme von sogenannten Multistate-Wettbewerbshandlungen, wie der Werbung im Internet, zu. Die Arbeit zeigt am Beispiel des gegenwärtigen Diskussionsstands in Literatur und Rechtsprechung beider Länder die Schwierigkeiten auf, die sich bei der Bestimmung des auf Wettbewerbshandlungen anwendbaren Rechts ergeben. Sie berücksichtigt vor allem auch die Harmonisierungsbestrebungen auf der Ebene des Gemeinschaftsrechts.
Autorenporträt
Der Autor: Mirko Vianello wurde 1971 in Mailand geboren. Nach seinem Abitur 1990 studierte er von 1990 bis 1995 Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i. Br. Die Auslandsstation seines in Baden-Württemberg von 1995 bis 1998 absolvierten Referendariats verbrachte er in dem Mailänder Büro einer deutschen Großkanzlei. Von 1998 bis 2000 promovierte er an der Universität Osnabrück. Seit November 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in einer Wirtschaftskanzlei in Karlsruhe.