Mein Eindruck
Das äußerst breit gefächert Werk vom C.H. Beck Verlag besticht mit seinen zahlreichen Autoren und Bearbeitern, die zu Beginn des Handbuchs schon fast eine ganze Seite einnehmen. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage berücksichtigt jetzt auch die Versicherungsbranche. In diesem
Finanzmarktbuch werden aktuelle Entwicklungen des CG - Gedankenaustausches der letzten 8 Jahre, die…mehrMein Eindruck
Das äußerst breit gefächert Werk vom C.H. Beck Verlag besticht mit seinen zahlreichen Autoren und Bearbeitern, die zu Beginn des Handbuchs schon fast eine ganze Seite einnehmen. Die vollständig neu bearbeitete 2. Auflage berücksichtigt jetzt auch die Versicherungsbranche. In diesem Finanzmarktbuch werden aktuelle Entwicklungen des CG - Gedankenaustausches der letzten 8 Jahre, die komplette Neufassung der Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2020), welches ein Regelwerk, das vor allem auf Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen passiert, sowie die Umsetzung der geänderten Aktionärsrechte RL in deutsches Recht durch das ARUG II, um. Nur 6 Kapitel beinhaltet dieser Leitfaden allerdings mit immensem Umfang, der dann zu 740 Seiten heranwächst. Der 1.Teil mit „Corporate Governance von Banken und anderen Finanzintermediären“ (bezeichnet alle internen Regeln, Verfahren oder Gesetze, nach denen ein Unternehmen geführt oder betrieben wird, z.B. Banken, Kreditinstitute, Versicherungen oder Kapitalanlagegesellschaften), beinhaltet 100 Seiten und schließt 25 Paragraphen mit ein, geht über in den 2. Teil, der 10 §§ von „Anforderungen an gute interne Corporate Governance“ über Vorstand und Aufsichtsrat, dem internen Kontrollsystem,die den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens regeln.
Der 3.Teil beschäftigt sich ausgiebig mit „Governance in Gruppenlaen“ (Gruppenlagen) und im vierten Teil geht es um externe Regelungen von Banken, Versicherungen und anderen Finanzintermediären. Zum Schluss wird dann das Thema Insolvenz behandelt. Ein dreißig Seiten starkes Literaturverzeichnis beendet schließlich das Werk.
Gleich zu Beginn darf man sich ein 5-seitiges Abkürzungsverzeichnis zu Gemüte führen, damit man auch in den nächsten 700 Seiten zurecht kommen kann.
Im § 2 geht es um Corporate Governance von Banken. Die Ausgestaltung einer guten Corporate Governance spannt in der Wissenschaft ein weites Forschungsfeld auf. Grundsätzlich kann hier das Zusammenwirken der Unternehmensorgane zuständig für die Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung definiert werden.
Ziel ist es, die Besonderheiten der Banken zu beleuchten und die daraus resultierenden bankenspezifische Corporate Governance zu analysieren.
§ 4 Grundsätze guter Unternehmensführung, indem der Basler Ausschuss eine essentielle Voraussetzung sieht, für einen guten funktionierenden Bankensektor. Mit deren Indienstnahme (eine Form der Einbeziehung Privater in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung) für aufsichtsrechtliche Zwecke ist aber ein bankspezifischer Fokus verbunden.
Deren Inhalte fließen zwangsläufig in einen aufsichtsrechtlich motivierten Rahmen ein.
§ 7 beschäftigt sich mit den Anforderungen an den Vorstand von Kreditinstituten.
Diese beginnen mit einer fachlichen Eignung über speziellen und theoretischen, bis hin zu praktischen Kenntnissen. Ebenso wird eine ausreichende Leistungserfahrung sowie charakterliche Eigenschaften und eine zeitliche Verfügbarkeit erwartet.
Grundsätzlich haben Satzungsgeber und Aufsichtsrat in diesem Bereich ein weites Ermessen, denn das Gesetz kennt hier nur wenig Grenzen.
In den nächsten Paragraphen wird in den Rahmenbedingungen schon klarer definiert welche Ansprüche an einen Vorstand, hier im Versicherungsunternehmen gestellt werden.
So müssen Vorstände effektreiche Veränderungen im Unternehmen herbeiführen. Dazu sollten sie Akteure überzeugen und „mitnehmen“ können. Um sich vom Markt abzuheben, müssen sich die Vorstandsmitglieder gewinnbringend verständigen und konstruktiv zusammenarbeiten.
Der § 11 behandelt ein sehr brisantes Thema und zwar die bankenspezifische Vergütung, die seit der Finanzmarktkrise auf nationaler Ebene eine rege Diskussion ausgelöst hat.