Das Strafvollzugsrecht und die Strafvollstreckung spielen eine entscheidende Rolle im deutschen Justizsystem. Der Strafvollzug umfasst die Durchführung einer gerichtlich verhängten Strafe und hat das Ziel der Resozialisierung des Strafgefangenen. Hierbei werden sowohl freiheitsentziehende als auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen angewendet. Der Maßregelvollzug bezieht sich auf die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in speziellen Einrichtungen, um die Gesellschaft zu schützen und eine Therapie zu ermöglichen.
Das Gnadenwesen gewährt dem Staat das Recht, individuell über Strafen zu entscheiden und Strafvollstreckungen vorzeitig zu beenden. Gnadenentscheidungen basieren auf subjektiven Erwägungen, wie etwa der Schuld des Straftäters oder seiner Resozialisierungsfähigkeit. Damit wird der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit durch eine gewisse Flexibilität und Individualisierung der Strafmaßnahmen ergänzt.
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