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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit war es, einen ganzheitlichenÜberblick über rechtliche Probleme des Musikdownload zu schaffen. Durch die Reformen des Urheberrechtsgesetzes versucht der Gesetzgeber, die Unsicherheiten der letzten Jahre zu beseitigen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Mit Inkrafttreten des zweiten Korbes wurde in diesem Zusammenhang die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit war es, einen ganzheitlichenÜberblick über rechtliche Probleme des Musikdownload zu schaffen. Durch die Reformen des Urheberrechtsgesetzes versucht der Gesetzgeber, die Unsicherheiten der letzten Jahre zu beseitigen und für Rechtssicherheit zu sorgen. Mit Inkrafttreten des zweiten Korbes wurde in diesem Zusammenhang die Unzulässigkeit desDownloads urheberrechtlich geschützter Werke von rechtswidrigöffentlich zugänglich gemachten Vorlagen klargestellt. Es bleibtdennoch abzuwarten, mit welchen Mitteln und inwieweit derrechtwidrige Download in der Praxis überhaupt verfolgt wird. Diegängige Praxis des Durchsuchens und Herunterladens vonMusiktiteln aus Tauschbörsen, um so Beweise gegen Anbietergeschützter Werke zu erlangen, versagt jedenfalls an dieser Stelle.Der Markt für entgeltliche Musikangebote wird in naher Zukunftweiter wachsen. Die Anbieter haben die abschreckende Wirkungvon DRMS erkannt und bieten nun auch ungeschützte Musik zumDownload an. Auch sind vermehrt Angebote von "Musikflatrates"zu finden, bei denen dem Kunden gegen einen monatlichenFestpreis der Musikgenuss per Streaming-Verfahren aus demgesamten zur Verfügung stehenden Musikkatalog ermöglicht wird.1Nach der seit 1.1.2008 geltenden Rechtslage ist in aller Regel,neben dem Bereithalten, auch der Download urheberrechtlichgeschützter Musik aus Musiktauschbörsen rechtswidrig. Durch dasGesetz zur Vorratsdatenspeicherung und den geplanten zivilenAuskunftsanspruch werden urheberrechtsverletzende Internetnutzerin Zukunft leichter zu identifizieren sein. Es bleibt abzuwarten,inwieweit das Unrechtsbewusstsein der Nutzer dadurch geschärftwird und ob es gegebenenfalls zu einem signifikanten Rückgangder Downloads über P2P-Tauschbörsen kommt