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Die Interessen der am Versicherungsverhältnis beteiligten Parteien sind im Falle einer Gefahrerhöhung vielschichtig und teilweise unterschiedlich gelagert. Decken sich die Interessen des Versicherungsnehmers und die des Versicherers, kommt es zu Interessenkonflikten, die von der Rechtsordnung zu lösen sind. Der Autor widmet sich neben diesen Interessenkonflikten, Problemen und Fragestellungen innerhalb der Regeln der Gefahrerhöhung auch den Veränderungen durch die umfängliche VVG-Reform vom 1.1.2008.
Einen besonderen Schwerpunkt erhält die Arbeit durch den rechtsvergleichenden Blick auf das
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Produktbeschreibung
Die Interessen der am Versicherungsverhältnis beteiligten Parteien sind im Falle einer Gefahrerhöhung vielschichtig und teilweise unterschiedlich gelagert. Decken sich die Interessen des Versicherungsnehmers und die des Versicherers, kommt es zu Interessenkonflikten, die von der Rechtsordnung zu lösen sind. Der Autor widmet sich neben diesen Interessenkonflikten, Problemen und Fragestellungen innerhalb der Regeln der Gefahrerhöhung auch den Veränderungen durch die umfängliche VVG-Reform vom 1.1.2008.

Einen besonderen Schwerpunkt erhält die Arbeit durch den rechtsvergleichenden Blick auf das US-amerikanische Versicherungsvertragsrecht, das keine allgemeinen Regeln für Gefahrerhöhungen kennt. Im US-amerikanischen Versicherungsvertragsrecht finden andere rechtliche Aspekte wie misrepresentation und concealment sowie warranties und speziell die increase-of-hazard-Klauseln bei Gefahrerhöhungen Anwendung. Das deutsche und das US-amerikanische System der Behandlung einer Gefahrerhöhung werden mit Blick auf die Vorteile für Versicherer, Versicherungsnehmer, Gefahrengemeinschaft und die
Insolvenzfestigkeit von Versicherungsunternehmen untersucht.

Neben der intensiven Auseinandersetzung mit den allge meinen Regelung aus den

23 ff. VVG wendet sich die Arbeit den besonderen Fällen der Gefahrerhöhung in einzelnen Versicherungssparten zu, insbe sondere in der Transportversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits versicherung, Unfall ver sicherung und Krankenversicherung und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Regeln zur Gefahrerhöhung.
Autorenporträt
Schulenburg, J Matthias von der
Prof. Dr. J.-Matthias Graf von der Schulenburg ist Direktor des "Instituts für Versicherungsbetriebslehre" der Leibniz Universität Hannover und Geschäftsführer des "Kompetenzzentrums Versicherungswissenschaften".Spindler, Gerald
Prof. Dr. Gerald Spindler, Dipl.-Ökonom, geboren 1960, hat Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Frankfurt aM, Hagen, Genf und Lausanne studiert und beide Staatsexamina absolviert. Nach einer Assistentenzeit bei Prof. Dr. Mertens, Frankfurt, sowie am Institut für Internationales und Ausländisches Wirtschaftsrecht, Frankfurt, promovierte er 1993 mit einer rechtsvergleichenden Arbeit über das Thema "Recht und Konzern";. Die Habilitation erfolgte 1996 mit einer Arbeit über "Unternehmensorganisationspflichten", wobei ihm die Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arbeitsrecht verliehen wurde. Herr Spindler ist seit 1997 nach Ablehnung von Rufen an die Universitäten zu Köln, Bielefeld, Frankfurt sowie die ETH Zürich Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung, Multimedia- und Telekommunikationsrecht an der Universität Göttingen un

d beschäftigt sich schwerpunktmäßig einerseits mit Rechtsfragen des E-Commerce bzw. Internet- sowie Telekommunikationsrechts, des Urheber- und Immaterialgüterrechts, andererseits mit Problemen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts. Er war stellvertretender Vorstandsvorsitzender, jetzt stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik, ist Mitglied in zahlreichen Beiräten und hat sowohl den deutschen als auch den europäischen Gesetzgeber in verschiedenen Fragen der Informationsgesellschaft und des Aktien- und Kapitalmarktrechts beraten. An der Fakultät war Herr Spindler 2000/2001 Dekan und 2002 bis 2004 Finanzdekan. Herr Spindler ist zudem Mitglied der Akademie der Wissenschaften sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Publikationsfragen der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften. Seit dem 23. Juni 2010 Zweitmitglied im GCGH.