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Die Zielsetzung der Arbeit besteht in der Entwicklung eines neuen Notwehrparagraphen, der die bislang nicht normierten Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschränkungen gesetzlich regelt. Im ersten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit der Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. Nach einer Auseinandersetzung mit den Grundgedanken der Notwehr und den verschiedenen Begründungsansätzen sozialethischer Notwehreinschränkungen untersucht er den Gebotenheitsbegriff des 32 I StGB, der allgemein als gesetzlicher Anknüpfungspunkt zur Begrenzung des Notwehrrechts herangezogen wird. Er kommt…mehr

Produktbeschreibung
Die Zielsetzung der Arbeit besteht in der Entwicklung eines neuen Notwehrparagraphen, der die bislang nicht normierten Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschränkungen gesetzlich regelt. Im ersten Teil der Arbeit befasst sich der Autor mit der Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung. Nach einer Auseinandersetzung mit den Grundgedanken der Notwehr und den verschiedenen Begründungsansätzen sozialethischer Notwehreinschränkungen untersucht er den Gebotenheitsbegriff des
32 I StGB, der allgemein als gesetzlicher Anknüpfungspunkt zur Begrenzung des Notwehrrechts herangezogen wird. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass diese Anknüpfung einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG darstellt. Der Autor formuliert im Anschluss Kriterien, anhand derer die Reichweite und Grenzen sozialethischer Notwehreinschränkungen festgemacht und gesetzlich geregelt werden sollen. Auf Basis dieser Kriterien werden im zweiten Teil der Arbeit die einzelnen Fallgruppen sozialethischer Notwehreinschränkungen kritisch untersucht. Abschließend entwickelt der Verfasser einen alternativen Gesetzesvorschlag zum aktuellen Notwehrparagraphen.
Autorenporträt
Der Autor: Carl-Friedrich von Scherenberg, geboren 1978 in Bonn; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen 1998-2003; Erste juristische Staatsprüfung 2003; Rechtsreferendariat mit Stationen in Lüneburg, Hamburg, Berlin und Kuala Lumpur (Malaysia) 2003-2005; Zweite juristische Staatsprüfung 2005; Promotion 2006-2008; Teilnahme am Magisterstudiengang für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Osnabrück 2007-2008 (LL.M.); Zulassung als Rechtsanwalt 2008 in Hamburg; seit 2009 Rechtsanwalt in Düsseldorf.