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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 12, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit handelt, wie der Titel schon sagt, von der Zulässigkeit und den Grenzen der Anwaltswerbung mit der Bezeichnung als "Spezialist". Dabei werden sowohl die Zulässigkeit nach einfachen, als auch nach Verfassungsrecht hinterleuchtet. Zudem werden anhand einer Gegenüberstellung mit der Fachanwaltschaft Kriterien entwickelt, welche geeignet sind den Begriff des "Spezialisten" genauer zu kennzeichnen und ihn von der Fachanwaltsbezeichnung abzugrenzen.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 12, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit handelt, wie der Titel schon sagt, von der Zulässigkeit und den Grenzen der Anwaltswerbung mit der Bezeichnung als "Spezialist". Dabei werden sowohl die Zulässigkeit nach einfachen, als auch nach Verfassungsrecht hinterleuchtet. Zudem werden anhand einer Gegenüberstellung mit der Fachanwaltschaft Kriterien entwickelt, welche geeignet sind den Begriff des "Spezialisten" genauer zu kennzeichnen und ihn von der Fachanwaltsbezeichnung abzugrenzen.