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Inhaltsangabe:Einleitung: Durch das am 1.1.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreformgesetz soll die durch das Bundesverfassungsgericht erfolgte Vorgabe der Ausrichtung der Bewertung am gemeinen Wert als maßgebliches Bewertungsziel für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt werden. Dies führte zu Neuregelungen der Bewertungsgrundlagen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen, welche im neu eingeführten sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes verankert sind. Die Neuregelungen basieren auf den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anerkannten…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Durch das am 1.1.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreformgesetz soll die durch das Bundesverfassungsgericht erfolgte Vorgabe der Ausrichtung der Bewertung am gemeinen Wert als maßgebliches Bewertungsziel für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer umgesetzt werden. Dies führte zu Neuregelungen der Bewertungsgrundlagen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen, welche im neu eingeführten sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes verankert sind. Die Neuregelungen basieren auf den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anerkannten Wertermittlungsmethoden für die Verkehrswertbewertung von Grundstücken, das Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Aufgrund der Notwendigkeit der Standardisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens wurden diese Verfahren jedoch für Zwecke der Besteuerung typisierend geregelt. Diese Vereinfachung und Typisierung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zu Bewertungsergebnissen führen, die über dem gemeinen Wert liegen und damit zu einer zu hohen Besteuerung des Steuerpflichtigen. Für diese Fälle wurde in §198 BewG eine sogenannte Öffnungsklausel verankert, welche dem Steuerpflichtigen den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Besteuerungszeitpunkt ermöglichen soll. Es stellt sich nun die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG erfolgversprechend ist und auf einen niedrigeres Bewertungsergebnis führt, als der aufgrund der typisierten, steuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelte Bedarfswert. Ziel dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG für den Bereich der bebauten Grundstücke zu einem niedrigeren Bewertungsergebnis führt als die typisierte Bewertung nach dem Bewertungsgesetz. Die Untersuchung soll sich dabei im Rahmen der unterschiedlichen Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke auf die genauere Betrachtung des Ertragswertverfahrens beschränken. Die vorliegende Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Nach dieser kurzen Einleitung erfolgt in [Kapitel 2] ein Überblick über die Möglichkeit des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG und seine Voraussetzungen. Des Weiteren werden die rechtlichen Grundlagen der steuerlichen Bedarfsbewertung einerseits, sowie des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts nach §198 BewG andererseits, dargestellt. Im Weiteren erfolgt [...]

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