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Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für Kirchenrecht), Veranstaltung: Rechtlicher Rahmen religiösen Lehrens, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie die im Jahr 2009 im Land Berlin durchgeführte Abstimmung über das Volksbegehren „Pro Reli“ zeigt, ist der konfessionsgebundene Religionsunterricht längst nicht mehr selbstverständlich. Während im Land Nordrhein-Westfalen der schulische Religionsunterricht fest in das Schulgesetz integriert ist, besteht in Berlin von der ersten Klasse an die Wahl, ob ethischer Unterricht…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 1,3, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für Kirchenrecht), Veranstaltung: Rechtlicher Rahmen religiösen Lehrens, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie die im Jahr 2009 im Land Berlin durchgeführte Abstimmung über das Volksbegehren „Pro Reli“ zeigt, ist der konfessionsgebundene Religionsunterricht längst nicht mehr selbstverständlich. Während im Land Nordrhein-Westfalen der schulische Religionsunterricht fest in das Schulgesetz integriert ist, besteht in Berlin von der ersten Klasse an die Wahl, ob ethischer Unterricht oder Religionsunterricht besucht wird. Der Hintergrund, auf dem die „Pro Reli“-Abstimmung basiert und auf dem auch der Religionsunterricht in nordrhein-westfälische Schulen integriert ist, ist die Frage nach der Begründung des Religionsunterrichts im Fächerkanon. Diese Frage wird schon Mitte der 1960er Jahre gestellt. Zu diesem Zeitpunkt verliert die Verbindung von Kirche und Staat in der pluralistischen Gesellschaft an Halt, sodass eine ungerechtfertigte Privilegierung von kirchlicher Institution in der Schule gesehen wird. Während das II. vatikanische Konzil auf globaler Ebene die Kirche in das neue, pluralistisch geprägte Zeitalter führt, werden die erlangten Beschlüsse auf lokaler Ebene in Deutschland durch diverse kirchliche Institutionen umgesetzt. Dieser Essay stellt die Stellungnahmen zum schulischen, katholischen Religionsunterricht der Deutschen Bischofskonferenz (1969-1972) und der Würzburger Synode (1974) dar und verschafft einen Einblick in die Grundlagen religiösen Lehrens und der damit verbundenen Rechtfertigung des Faches katholische Religionslehre als ordentliches Schulfach auch im Hinblick auf ökumenische Fragestellungen.