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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Diejenigen Unionsbürger, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen und für eine gewisse Dauerhaftigkeit in einem anderen Mitgliedstaat verweilen, profitieren von den nationalen Sozialsystemen. Diese Übernahme sozialer Verantwortung beruht auf dem Territorialprinzip. Hierbei ist freilich zwischen steuerfinanzierten Sozialleistungen - wie etwa der Grundsicherung nach SGB II, Kindergeld und BAföG-Leistungen - und beitragsfinanzierten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Diejenigen Unionsbürger, die von ihrer Freizügigkeit Gebrauch machen und für eine gewisse Dauerhaftigkeit in einem anderen Mitgliedstaat verweilen, profitieren von den nationalen Sozialsystemen. Diese Übernahme sozialer Verantwortung beruht auf dem Territorialprinzip. Hierbei ist freilich zwischen steuerfinanzierten Sozialleistungen - wie etwa der Grundsicherung nach SGB II, Kindergeld und BAföG-Leistungen - und beitragsfinanzierten Sozialleistungen zu unterscheiden. Die beitragsfinanzierten Sozialleistungen stehen unproblematisch auch nichterwerbstätigen Unionsbürgern zu. Inwiefern nichterwerbstätige Unionsbürger von steuerfinanzierten sozialen Leistungsbezügen ausgeschlossen werden können, gehört jedoch zu einer immer wiederkehrenden Debatte in Politik und Rechtswissenschaft. Hierbei geht es sowohl um das Zusammenspiel von europäischem und nationalem Recht, als auch um die solidarischen Dimensionen der Unionsbürgerschaft, welche dem Einzelnen heute vielfältige subjektive Rechte verleiht. Immer wieder wird in der Politik über den Leistungsausschluss der Grundsicherung für nichterwerbstätige Unionsbürger diskutiert. Grund für den viel diskutierten Leistungsausschluss ist die finanzielle Belastung der Mitgliedstaaten. Es besteht die Sorge vor gezielter Einwanderung in die Sozialleistungssysteme. Fraglich ist jedoch, ob die europäische Rechtslage eine inadäquate Inanspruchnahme der Sozialsysteme erlaubt und in wie weit ein Leistungsausschluss der Grundsicherung möglich wäre, ohne dass eine Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft eintreten würde? Um dieser Fragestellung nachzugehen, wird im Folgenden das koordinierende europäische Sozialrecht beschrieben, die Herkunft sozialer Rechte für Unionsbürger erläutert, die aktuelle Rechtslage des Zugangs zu Sozialleistungen dargestellt und die Entwicklung der Rechtsprechung vorgestellt.

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