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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Kann man in heutiger Zeit Sträflinge resozialisieren? Diesem Thema haben wir uns im Feld der sozialen Beratung angenommen. In der folgenden Ausarbeitung werden wir auf die einzelnen Aspekte der Sozialberatung auf dem Weg der Inhaftierung bis zur Haftentlassung eingehen. Da wir uns an der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden orientiert haben, wird auch das Thema Beratung im Jugendstrafrecht behandelt. Hierbei wird auf das Verhältnis der sozialen Arbeit im Hinblick auf das…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Kann man in heutiger Zeit Sträflinge resozialisieren? Diesem Thema haben wir uns im Feld der sozialen Beratung angenommen. In der folgenden Ausarbeitung werden wir auf die einzelnen Aspekte der Sozialberatung auf dem Weg der Inhaftierung bis zur Haftentlassung eingehen. Da wir uns an der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden orientiert haben, wird auch das Thema Beratung im Jugendstrafrecht behandelt. Hierbei wird auf das Verhältnis der sozialen Arbeit im Hinblick auf das Strafrecht dargestellt. Desweiteren werden diverse gesetzliche Beratungspflichten und -möglichkeiten für Straffällige vorgestellt. Dabei durchlaufen wir drei Beratungsphasen eines verurteilten Menschen. Mit dem Moment der Verurteilung bis zur Inhaftierung findet die erste Beratungsphase statt. Diese beinhaltet die individuelle Beurteilung des Angeklagten und kann Auswirkungen auf die gerichtliche Urteilsfindung haben. Inwieweit der mutmaßliche Täter die Tat geplant hat und ob er zu diesem Zeitpunkt für seine Handlungen zurechnungsfähig war, wird eng mit dem Sozialarbeiter eruiert. Dazu kommen soziale Hilfestellungen wie die Jugendgerichthilfe und die Erstellung eines Förderplans bei Verurteilung. Die Jugendgerichtshilfe bleibt für die gesamte Haftdauer mit dem nach Jugendstrafrecht verurteilten Täter im stetigen Kontakt und betreut diesen. Desweiteren wird die Einzelberatung in mehreren Themengebieten während der Haftzeit von internen Sozialpädagogen angeboten. Gruppensitzungen ergänzen die Einzelberatungen, um persönliche Defizite in gesellschaftlichen Konstellationen auszugleichen. Spezielle Beratungen werden bei der Entlassung angeboten, um die gesellschaftlichen Normen sowie bürokratische Hürden im Alltag zu meistern. Dadurch werden Resozialisierungschancen erhöht. Dem Haftentlassenen wird angeraten, Optionen der sozialen Beratung, wie z.B. Schuldenberatung, weiterhin in Anspruch zu nehmen.

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