Die personliche Schadensersatzhaftung der handelnden Organmitglieder ist von grundsatzlicher Bedeutung im Zusammenhang mit der Suche nach optimalen Sanktionen fur Kartellverstoe. Sie verschiebt den Fokus der Aufmerksamkeit von den Unternehmen auf die tatsachlich verantwortlichen, da handelnden naturlichen Personen. Der Autor beschaftigt sich mit der zivilrechtlichen Haftung von AG-Vorstanden sowohl im Innenverhaltnis gegenuber der Gesellschaft als auch im Auenverhaltnis gegenuber Kartellgeschadigten unter Heranziehung samtlicher in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen. Dabei zieht er rechtspolitische Uberlegungen de lege ferenda ein und unterbreitet eigene Losungsvorschlage, die die personliche Schadensersatzhaftung von AG-Vorstanden auf ein angemessenes Ma reduziert.
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