Das auf die Produkthaftung anwendbare Recht wird durch die Berücksichtigung von Sicherheits- und Verhaltensregeln ergänzt. Der Autor erläutert, wie im geltenden Unionskollisionsrecht Art. 17 Rom II-Verordnung eine Abstimmung zwischen Marktortprinzip und Internationalem Produkthaftungsrecht schafft. Das Kollisionsrecht muss dabei gewährleisten, dass sachrechtliche Verknüpfungen zwischen öffentlich-rechtlicher Produktsicherheit und privatrechtlicher Haftung bei internationalen Sachverhalten ebenso wie bei Binnensachverhalten gelten. Wie das Buch darlegt, kann diese Koordinationsfunktion im EU-Binnenmarkt auch eine Berücksichtigung äquivalenter Sicherheitsvorschriften des Herkunftslands erfordern.
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