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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Wirtschaftsethik, Sprache: Deutsch, Abstract: In vorliegender Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Verantwortung der FIFA für die menschenunwürdigen, gefährlichen Arbeitsbedingungen von Gastarbeitern, welche als billige Arbeitskräfte für die fristgerechte Errichtung der Spielstätten eingesetzt werden, aus wirtschaftsethischer Sicht zuteil wird. Dazu werden im Folgenden zunächst die Begriffe Moral und Recht definiert, gegeneinander abgegrenzt…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Unternehmensethik, Wirtschaftsethik, Note: 1,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Wirtschaftsethik, Sprache: Deutsch, Abstract: In vorliegender Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Verantwortung der FIFA für die menschenunwürdigen, gefährlichen Arbeitsbedingungen von Gastarbeitern, welche als billige Arbeitskräfte für die fristgerechte Errichtung der Spielstätten eingesetzt werden, aus wirtschaftsethischer Sicht zuteil wird. Dazu werden im Folgenden zunächst die Begriffe Moral und Recht definiert, gegeneinander abgegrenzt sowie Wechselbeziehungen herausgearbeitet. Anschließend erfolgt die Darstellung der Bedeutung von Moral und Recht in der Wirtschaftsethik am Beispiel der Aktivitäten und Gebaren der FIFA im Hinblick auf die Situation der Gastarbeiter in Katar. Die Arbeit schließt mit einem Blick auf mögliche Handlungsalternativen. Die FIFA (Fédération Internationale de Football Association), ein nicht-gewinnorientierter Verein mit konzernähnlicher Struktur bestehend aus den sechs Kontinentalverbänden AFC (Asien), CAF (Afrika), Concacaf (Nord-/Mittelmarika), Conmebol (Südamerika), OFC (Ozeanien) und UEFA (Europa) wurde 1904 in Paris gegründet. Eingetragen im Handelsregister verpflichtet sich die FIFA im Sinne des Artikels 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, ihre Mittel zur „Verbesserung und weltweiten Verbreitung des Fußballs insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme“ zu verwenden (ebd.). Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften zahlt die FIFA als nicht gewinnorientierter Verein nach Schweizer Steuerrecht 4 % Steuern auf ihren Reingewinn, während Kapitalgesellschaften mit 8 % auf den erwirtschafteten Gewinn besteuert werden (Tages Anzeiger, 2011). Ihre steuerliche Sonderstellung begründet die FIFA damit, dass stets die völkerverbindende Wirkung den Zweck der eigenen Aktivitäten bildete (FIFA, 2015). Nun ist jedoch in der Ausbeutung und der fahrlässigen Tötung von Gastarbeitern, welche sich im Rahmen der Vorbereitung der Fußball-WM 2022 in Katar vollziehen, kein völkerverbindendes Wirken zu erkennen.