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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,5, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Vernetzung der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Netzwerke, Geschäftspartner und Kunden auf der ganzen Welt zu suchen und die Geschäftsbeziehungen zu ihnen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund nehmen die dienstlich bezogenen Reisen stetig zu und machen damit das Reisekostenrecht und die damit eng verbundenen weiteren Rechtsgebiete wie das…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,5, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Vernetzung der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Netzwerke, Geschäftspartner und Kunden auf der ganzen Welt zu suchen und die Geschäftsbeziehungen zu ihnen aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund nehmen die dienstlich bezogenen Reisen stetig zu und machen damit das Reisekostenrecht und die damit eng verbundenen weiteren Rechtsgebiete wie das Einkommenssteuerrecht zu einem der am häufigsten angewendeten juristischen Fragestellungen. Grundsätzlich muss bei den Reisekostenabrechnungen unterschieden werden, ob es sich um Angestellte des öffentlichen Dienstes oder um Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschaft handelt. Die meisten Reisenden außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigen sich weder während der Reise mit den gesetzlichen Bestimmungen, noch haben sie das Gesetzbuch im Reisegepäck, sodass sie sich erst mit den rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen, wenn sie ihre Reisekosten abrechnen wollen. Zweck der Abrechnung ist dabei die Rückerstattung der Auslagen, da die wenigsten Arbeitnehmer so viel Geld verdienen, dass sie ohne weiteres auf eigene Kosten dienstliche Belange erledigen können und wollen, zumal das von ihnen auch nicht verlangt werden kann. Im öffentlichen Dienst wurden aufgrund dessen Stellen geschaffen, die für die Veranlassung, Prüfung und Abrechnung der Reisen zuständig sind. Die Stelle entscheidet sich nach den Richtlinien der Wirtschaftlichkeit beispielsweise für ein Hotel, das der Reisende nutzen soll. Entscheidet sich der Reisende für ein anderes Hotel, muss er die dafür entstandenen Kosten selbst tragen. Anders als die Stellen im öffentlichen Dienst, kennen die meisten Privatpersonen das Reisekostenrecht und die angrenzenden rechtlichen Bestimmungen nicht oder nur unzureichend. Genau in diesem Sachverhalt liegt das Problem. Diese Laien sind sich in der Regel nicht im Klaren darüber, dass sie durch die Angaben von falschen Tatsachen einen Betrug begehen und welche Konsequenzen dies für sie haben kann. Die Gesetzestexte sind juristisch verfasst und damit häufig unverständlich für Laien. Durch die kontinuierliche Anpassung und Vereinfachung des Reisekostenrechts auf die Belange der Anwender, trägt der Gesetzgeber dieser Problematik Rechnung. Gleichzeitig versucht dieser im Zuge der Anpassung Gesetzeslücken zu schließen und somit die Möglichkeiten des Betruges zu verringern.