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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,5, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Vernetzung der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Netzwerke,Geschäftspartner und Kunden auf der ganzen Welt zu suchen und die Geschäftsbeziehungenzu ihnen aufrechtzuerhalten.Vor diesem Hintergrund nehmen die dienstlich bezogenen Reisen stetig zu und machendamit das Reisekostenrecht und die damit eng verbundenen weiteren Rechtsgebiete wiedas Einkommenssteuerrecht zu…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,5, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die zunehmende Vernetzung der Märkte zwingt Unternehmen dazu, ihre Netzwerke,Geschäftspartner und Kunden auf der ganzen Welt zu suchen und die Geschäftsbeziehungenzu ihnen aufrechtzuerhalten.Vor diesem Hintergrund nehmen die dienstlich bezogenen Reisen stetig zu und machendamit das Reisekostenrecht und die damit eng verbundenen weiteren Rechtsgebiete wiedas Einkommenssteuerrecht zu einem der am häufigsten angewendeten juristischen Fragestellungen.Grundsätzlich muss bei den Reisekostenabrechnungen unterschieden werden, ob es sichum Angestellte des öffentlichen Dienstes oder um Arbeitnehmer aus der privaten Wirtschafthandelt. Die meisten Reisenden außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigensich weder während der Reise mit den gesetzlichen Bestimmungen, noch haben sie dasGesetzbuch im Reisegepäck, sodass sie sich erst mit den rechtlichen Bestimmungenauseinandersetzen, wenn sie ihre Reisekosten abrechnen wollen. Zweck der Abrechnungist dabei die Rückerstattung der Auslagen, da die wenigsten Arbeitnehmer so vielGeld verdienen, dass sie ohne weiteres auf eigene Kosten dienstliche Belange erledigenkönnen und wollen, zumal das von ihnen auch nicht verlangt werden kann.Im öffentlichen Dienst wurden aufgrund dessen Stellen geschaffen, die für die Veranlassung,Prüfung und Abrechnung der Reisen zuständig sind. Die Stelle entscheidet sichnach den Richtlinien der Wirtschaftlichkeit beispielsweise für ein Hotel, das der Reisendenutzen soll. Entscheidet sich der Reisende für ein anderes Hotel, muss er die dafürentstandenen Kosten selbst tragen. Anders als die Stellen im öffentlichen Dienst, kennendie meisten Privatpersonen das Reisekostenrecht und die angrenzenden rechtlichenBestimmungen nicht oder nur unzureichend. Genau in diesem Sachverhalt liegt das Problem.Diese Laien sind sich in der Regel nicht im Klaren darüber, dass sie durch dieAngaben von falschen Tatsachen einen Betrug begehen und welche Konsequenzen diesfür sie haben kann. Die Gesetzestexte sind juristisch verfasst und damit häufig unverständlichfür Laien. Durch die kontinuierliche Anpassung und Vereinfachung des Reisekostenrechtsauf die Belange der Anwender, trägt der Gesetzgeber dieser ProblematikRechnung. Gleichzeitig versucht dieser im Zuge der Anpassung Gesetzeslücken zuschließen und somit die Möglichkeiten des Betruges zu verringern.