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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 13 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, inwieweit ein internationales Organ zum Schutz der Menschenrechte Auswirkungen auf die Politik indonesischer Provinzen wie Nanggroe Aceh Darussalam oder Papua haben kann und welche Barrieren einem universellen Menschenrecht, welches partikulare Interessen überwindet, in den weg gestellt werden. Hierzu werden zunächst verschiedene fundamentale…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Allgemeines und Theorien zur Internationalen Politik, Note: 13 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, inwieweit ein internationales Organ zum Schutz der Menschenrechte Auswirkungen auf die Politik indonesischer Provinzen wie Nanggroe Aceh Darussalam oder Papua haben kann und welche Barrieren einem universellen Menschenrecht, welches partikulare Interessen überwindet, in den weg gestellt werden. Hierzu werden zunächst verschiedene fundamentale Bausteine zu legen sein. Zum einen werden die allgemeinen Menschenrechte aufgezeigt, welche in der indonesischen Verfassung verankert sind. Hier wird also der Bezug auf ein nationales Menschrecht ermöglicht, welcher dann in einem weiteren Schritt um das internationale Menschenrecht in der Gestalt der Charta der vereinten Nationen erweitert wird. Aufbauend auf diesem Fundament kann dann die Lage in der Provinz Aceh betrachtet werden und auf ihre Einhaltung und Auslegung der Menschenrechte überprüft werden. Die Provinz Aceh gilt in Indonesien als Teilautonom und so wurde ihr 2003 als einzige Provinz Indonesiens das Recht zuerkannt, Teile des Scharia Rechts in die allgemeine nationale Gesetzgebung mit einfließen zu lassen. Anders stellt sich die Lage in der Provinz Papua und Papua Barat (Westpapua) dar. Diese Provinz stellt den westlichen Teil Neuguineas dar, welcher zur Zeit aus den zwei zuvor genannten indonesischen Verwaltungsprovinzen besteht. Die Angliederung in den Staat Indonesien führte bis heute in der Region zu großen Konflikten und dadurch entstehende Menschenrechtsverletzungen. Zu überprüfen ist also, inwieweit diese, durch Konflikte geprägte Provinzen sich nationalen und internationalen Menschenrechten Beugen. Auf der anderen Seite bleibt auch zu betrachten, inwieweit die indonesische Regierung selbst, wider ihrer eigen in der Verfassung verankerten Menschenrechte, in den Provinzen vorgeht. Hierfür wird sich in dieser Arbeit vor allem auf Beobachtungen von Amnesty International und Human Rights Watch bezogen, da die internationale Berichterstattung vieler indonesischer Provinzen sehr eingeschränkt ist.