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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Hegels Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Elemente der Sittlichkeit gehen nicht von Begriffen, sie gehen vom Glauben aus." Diese Worte stammen von Hegels schweizerischem Zeitgenossen Johann Heinrich Pestalozzi, seines Zeichens Pädagoge und Sozialreformer, der letztlich mit der Erprobung der von ihm entwickelten pädagogischen Grundsätze in der Yverdoner Heimatschule Weltbekanntheit erlangen sollte.…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Hegels Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Elemente der Sittlichkeit gehen nicht von Begriffen, sie gehen vom Glauben aus." Diese Worte stammen von Hegels schweizerischem Zeitgenossen Johann Heinrich Pestalozzi, seines Zeichens Pädagoge und Sozialreformer, der letztlich mit der Erprobung der von ihm entwickelten pädagogischen Grundsätze in der Yverdoner Heimatschule Weltbekanntheit erlangen sollte. Hegel, Absolvent des Studiums der Philosophie und Theologie an der Tübinger Landesuniversität und nach seiner Habilitation in Jena als Dozent der Philosophie noch in Heidelberg und Berlin tätig, beschäftigte sich in seiner gut dreißigjährigen Schaffensperiode weitaus intensiver und umfangreicher als sein Denkerkollege mit dem Terminus der "Sittlichkeit". Nicht erst in den anno 1821 in Berlin veröffentlichten "Grundlinien der Philosophie des Rechts" (GPR), sondern bereits in seinen Theologischen Jugendschriften versuchte sich der junge Hegel an einer Wiederaufrichtung der antiken Sittlichkeit unter den Bedingungen des Christentums und der Neuzeit.2 Der erste Entwurf einer derartig "neuen" Sittlichkeit war schließlich die Arbeit "Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts"3 aus den Jahren 1802/03; im ebenfalls 1803 erschienenen "System der Sittlichkeit" taucht der angesprochene Begriff dann erstmals im Titel einer Hegelschen Schrift auf. In dieser Hausarbeit werde ich mich jedoch ausschließlich mit dem Sittlichkeitsbegriff auseinandersetzen, wie er durch Hegel in den §§ 142 - 157 der GPR, also mit Beginn des dritten Teiles dieses dreiteiligen Werkes, eingeführt wird, und mich dabei gedanklich im wesentlichen an den Interpretationen und der Analyse Peperzaks orientieren. Der - zwar eigenwilligen, aber dennoch höchst interessanten - Deutung der Hegelschen Rechtsphilosophie und damit auch der Sittlichkeit als ein wesentlicher Teil dieser durch Honneths Werk "Leiden an Unbestimmtheit" werde ich sekundär Aufmerksamkeit schenken; die sehr umfangreichen Ausführungen zur Sittlichkeit in den drei Fassungen der "Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften" möchte ich nicht zum Thema dieser Arbeit machen - sie bleiben damit gänzlich außen vor.

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