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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Frauenrecht), Veranstaltung: Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz 2002 trat mit 01. August 2002 in Österreich in Kraft. Als Mitglied der EU wurde es für Österreich aller höchste Zeit die alte Regelung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen zu überdenken, da sie dem Gleichheitsgrundsatz der EU widersprach. Es wurde einerseits das Frauennachtarbeitsgesetz…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut, Johannes Kepler Universität Linz (Institut für Frauenrecht), Veranstaltung: Aktueller Stand der Entdiskriminierung in Judikatur und Lehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Das EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz 2002 trat mit 01. August 2002 in Österreich in Kraft. Als Mitglied der EU wurde es für Österreich aller höchste Zeit die alte Regelung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen zu überdenken, da sie dem Gleichheitsgrundsatz der EU widersprach. Es wurde einerseits das Frauennachtarbeitsgesetz mit den entsprechenden Verboten für Frauennachtarbeit bzw. die Bestimmung des § 4c FrNArbG, die Frauennachtarbeit von einer Kollektivvertrag-Regelung bzw. einer durch Kollektivvertrag ermächtigten Betriebsvereinbarung abhängig macht, aufgehoben und andererseits eine entsprechende Anpassung an die Nachtarbeitsbestimmungen in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgenommen . Die Meinungen darüber, ob es ein Vor- oder ein Nachteil für Frauen ist, das Gesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufzuheben, ob dieses Gesetz überhaupt gleichheitswidrig ist, bzw. war, usw., waren geteilt und war der Weg zu dieser Neuregelung ein sehr steiniger gewesen.

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