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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte), Veranstaltung: Bayern im Spanischen Erbfolgekrieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit thematisiert die am 15. Mai 1724 geschlossene wittelsbachische Hausunion, der von Seiten der Geschichtsforschung das Attribut zugeschrieben wird, „die erste nachhaltige Wiederannäherung“ der seit dem Hausvertrag von Pavia im Jahr 1329 getrennten wittelsbachischen Hauptlinien gewesen zu sein. Neben dem bayerischen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Regensburg (Lehrstuhl für Bayerische Landesgeschichte), Veranstaltung: Bayern im Spanischen Erbfolgekrieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit thematisiert die am 15. Mai 1724 geschlossene wittelsbachische Hausunion, der von Seiten der Geschichtsforschung das Attribut zugeschrieben wird, „die erste nachhaltige Wiederannäherung“ der seit dem Hausvertrag von Pavia im Jahr 1329 getrennten wittelsbachischen Hauptlinien gewesen zu sein. Neben dem bayerischen Kurfürsten Max Emmanuel und dem Pfalzgrafen und Kurfürsten Karl Phillip traten im Laufe des Jahres 1724 weitere Regenten des Hauses Wittelsbach dem Vertragswerk bei. Zusammen mit den Kurfürsten Franz Ludwig von Trier, dem Bruder Karl Phillips, und Klemens August, Kurfürst von Köln und Bruder Max Emmanuels, beteiligten sich auch Herzog Ferdinand Maria, Landgraf von Leuchtenberg, Joseph Karl, Erbprinz aus der Linie Pfalz-Sulzbach, und Herzog Johann Theodor, Bischof von Regensburg, an dem Abkommen, womit allein die Vertreter der protestantischen Linien Zweibrücken-Birkenfeld und Birkenfeld-Gelnhausen sowie die bayerische Nebenlinie Wartenberg von der wittelsbachischen Hausunion ausgeschlossen blieben. Der Versuch, zu einer das Gesamthaus Wittelsbach betreffenden Übereinkunft zu gelangen, wurde 1724 nicht zum ersten Mal unternommen, vielmehr reiht sich das Übereinkommen in die wechselvolle Geschichte der gegenseitigen Beziehungen der beiden wittelsbachischen Hauptlinien ein, die seit 1329 mehrmals eine Verständigung anstrebten. In dem hier zur Diskussion stehenden Vertragswerk wird bereits auf drei ältere Verträge aus den Jahren 1490, 1524 und 1673 verwiesen. Folglich kann die Hausunion von 1724 nicht als singuläres, isoliertes Dokument der bayerisch-pfälzischen Beziehungen betrachtet werden, sondern muss, um seinen historischen und politischen Wert einordnen zu können, zu seiner Vorgeschichte in Beziehung gesetzt werden. Im ersten Abschnitt der Arbeit werden daher die Entstehung und das Verhältnis der beiden Linien bis zum Ende des 17. Jahrhunderts betrachtet, um anschließend die unmittelbaren Ursachen, Intentionen und Bestimmungen der nunmehr erfolgreichen Verständigung im Jahr 1724 -auch in Anbetracht der vorhergehenden Politik Max Emmanuels- zu erläutern.