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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters führen in der Praxis immer wieder zu Problemen. Insbesondere die Steuererklärungs- und Rechnungslegungspflichten für den Schuldner sind umstrittene Fragen, mit denen sich die vorliegende Arbeit auseinandersetzt. Dazu wird der Aufgabenumfang des Insolvenzverwalters anhand seiner rechtlichen Stellung, den einschlägigen Normen, der Rechtsprechung sowie dem…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Fachhochschule Hof, Sprache: Deutsch, Abstract: Die steuerrechtlichen Pflichten des Insolvenzverwalters führen in der Praxis immer wieder zu Problemen. Insbesondere die Steuererklärungs- und Rechnungslegungspflichten für den Schuldner sind umstrittene Fragen, mit denen sich die vorliegende Arbeit auseinandersetzt. Dazu wird der Aufgabenumfang des Insolvenzverwalters anhand seiner rechtlichen Stellung, den einschlägigen Normen, der Rechtsprechung sowie dem Regelungszweck der Insolvenzordnung untersucht und am Beispiel der umsatzsteuerlichen Tätigkeiten dargestellt. Ausgangspunkt ist dabei ein illustratives Fallbeispiel, das die besonderen praktischen Probleme kurz skizziert. Weiterhin werden wichtige Grundlagen, vor allem zum Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht und der steuerlichen Position des Insolvenzschuldners aufgezeigt. Auf dieser Basis folgt die Erörterung der insolvenzverwalterlichen Pflichten. Dabei wird zwischen Antrags- und eröffnetem Verfahren und den diversen Ausprägungen der Position des Verwalters unterschieden. Die Aufarbeitung der Ordnungspflichten erfolgt anhand der einschlägigen Normen aus Steuer- und Insolvenzrecht. Einen Hauptaspekt der Arbeit bildet die Diskussion von Sonderfällen. Dabei stehen vorinsolvenzlich begründete Steuererklärungpflichten, die sog. „Freigabe“ und die Situation der Massearmut im Mittelpunkt. Fokussiert wird die Frage, ob und ggf. inwieweit der Insolvenzverwalter aufgrund seiner abgabenrechtlichen Stellung als Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO, Steuererklärungen des Schuldners nachholen muss, die für diesen bereits vor Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis entstanden sind. Denn die Pflicht dazu wird in Literatur und Rechtsprechung zwar überwiegend bejaht, sollte aber dennoch vor dem Hintergrund der Ratio der Insolvenzordnung nicht ohne Weiteres angenommen werden. In der Arbeit wird ausführlich dargestellt, welche Positionen dazu vertreten werden, worauf diese gründen und weshalb der Autor diese Pflicht im Ergebnis gleichwohl verneint. [...]