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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie lässt sich ein Insolvenzfall für alle Beteiligten zielführend abwickeln? Sind Zweifel an der Entschuldung mittels Ausgleichsverfahren, nunmehr Sanierungsplan bzw Sanierungsverfahren berechtigt? Ist es fragwürdig, eine Regelung anzubieten, die nach einer öffentlichen Kundgabe der Fehlwirtschaft ein Fortführen der bisherigen Umstände ohne wesentliche Änderungen und Verbesserungen in…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, , Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie lässt sich ein Insolvenzfall für alle Beteiligten zielführend abwickeln? Sind Zweifel an der Entschuldung mittels Ausgleichsverfahren, nunmehr Sanierungsplan bzw Sanierungsverfahren berechtigt? Ist es fragwürdig, eine Regelung anzubieten, die nach einer öffentlichen Kundgabe der Fehlwirtschaft ein Fortführen der bisherigen Umstände ohne wesentliche Änderungen und Verbesserungen in diesem Bereich ermöglicht? Daher beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Frage, inwiefern sich die Abwicklung einer Insolvenz mehr als zwei Jahren nach dem IRÄG im Vergleich zu den Regelungen bis 2009 nicht nur unter rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten geändert hat. Welche Auswirkungen haben sich für den Handlungsspielraum des Insolvenzverwalters ergeben? Ist der Insolvenzverwalter ein Verwalter der Insolvenz im bestmöglichen formalen und rechtlichen Sinne oder haben sich Möglichkeiten und Verpflichtungen entwickelt, die ihn in seiner Tätigkeit in Insolvenz- und Sanierungsverfahren zum Unternehmensberater im betriebswirtschaftlichen Sinne werden lassen?