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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bergische Universität Wuppertal (Lehrstuhl Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Seminar Hauptstudium SS 2005, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einführung Im Rahmen der deutschen Rechnungslegung sind Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus den primären Rechenwerken der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang. Während die Bilanz Auskunft über die Vermögenslage, und die Gewinn - und Verlustrechnung Auskunft über die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bergische Universität Wuppertal (Lehrstuhl Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung), Veranstaltung: Seminar Hauptstudium SS 2005, Sprache: Deutsch, Abstract: 1 Einführung Im Rahmen der deutschen Rechnungslegung sind Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus den primären Rechenwerken der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang. Während die Bilanz Auskunft über die Vermögenslage, und die Gewinn - und Verlustrechnung Auskunft über die Ertragsla-ge gibt, so stellt die Kapitalflussrechnung als eigenständiger Teil des Anhangs die dyna-mische Finanzlage eines Unternehmens dar. Sie ist eine unternehmensexternorientierte, retrospektive Finanzierungsrechnung. International haben sich dafür die Begriffe Cash Flow Statement (IAS / IFRS) und Statement of Cash Flow (US - GAAP) etabliert. Somit ist die Kapitalflussrechnung eine Ergänzung der Bilanz und der GuV, indem sie die Ur-sachen der Veränderung der Liquidität eines Unternehmens detailliert darstellt. Aufgrund der in der aktuellen Berichterstattung auftretenden gehäuften Insolvenzanträge von Großunternehmungen wie beispielsweise im Jahre 2002 der Untergang des bis dato größten deutschen Baukonzerns, Phillip Holzmann AG, Frankfurt am Main, wird die Problematik und Wichtigkeit der Kapitalflussrechnung deutlich. Sie kann als ein Instrument hinsicht-lich der Früherkennung finanzieller Fehlentwicklungen und einer Insolvenzgefährdung herangezogen werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erstellung und Offenlegung einer Kapitalflussrechnung nur für börsennotierte Unternehmen (Unternehmen mit Inanspruchnahme des Kapitalmarktes) Pflicht. Dies sind Unternehmen, die unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 5 WpHG am organisierten Markt tätig sind. Es trägt keine Entscheidungsrelevanz, ob das Mutterunternehmen oder deren Tochterunternehmen die Wertpapiere ausgegeben haben. Der Antrag zur Zulassung zum Handel mit Wertpapieren ist ausreichend, um als bör-sennotiertes Unternehmen klassifiziert zu werden. Nach § 297 Absatz 1 Satz 2 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter von Mutterunternehmen für die Geschäftsjahre seit dem 31.12.2002 ihren Konzernanhang um eine Kapitalflussrechnung als eigenständigen Teil erweitern. [...]

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